Straßenreinigung und Winterdienst

Straßen und Gehwege im Stadtgebiet werden regelmäßig von den Technischen Betrieben gereinigt.
Bei Schnee und Glatteis rückt der Winterdienst mit seinen Fahrzeugen aus.

In die Straßenreinigung einbezogen sind grundsätzlich alle öffentlichen (gewidmeten) Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen (nicht in den Außenbereichen). Bundes-, Landes- und Kreisstraßen jedoch nur, wenn es sich um Ortsdurchfahrten handelt.

Weitere Informationen:
Regelungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst

Die wichtigsten Regeln, Abstände und Uhrzeiten im Überblick:
Satzungen zum Thema Straßenreinigung und Winterdienst

Straßensuche

Hier geht es zur Straßensuche für die Straßenreinigung.

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Weitere Pflege, Reinigung und Entsorgung

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