Straßenreinigung und Winterdienst
Straßen und Gehwege im Stadtgebiet werden regelmäßig von den Technischen Betrieben gereinigt.
Bei Schnee und Glatteis rückt der Winterdienst mit seinen Fahrzeugen aus.
In die Straßenreinigung einbezogen sind grundsätzlich alle öffentlichen (gewidmeten) Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen (nicht in den Außenbereichen). Bundes-, Landes- und Kreisstraßen jedoch nur, wenn es sich um Ortsdurchfahrten handelt.
Weitere Informationen:
Regelungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst
Die wichtigsten Regeln, Abstände und Uhrzeiten im Überblick:
Satzungen zum Thema Straßenreinigung und Winterdienst
Preise für Leistungen aus dem Bereich Straßenreinigung finden Sie auf unserer Preisübersicht.
In anderen Bereichen der TBV finden Sie Informationen zu verwandten Themen: