Bestattungsvorbereitung - eine Orientierungshilfe

1. Erste Schritte

Benachrichtigung des Arztes (Ausstellung eines Totenscheines) und evtl. weitere Angehörige benachrichtigen, die helfen können.

2. Bestattungsunternehmen

Auswahl des Bestattungsunternehmen zur Überführung des Leichnams und einen Termin vereinbaren zur  Absprache der weiteren Vorgehensweise bis zur Beerdigung. Dabei hilft der Bestatter bei der kompletten Abwicklung aller Formalitäten einschließlich der festzulegenden Trauerfeier in der Kirche oder den jeweiligen Friedhofskapellen oder der Bestellung eines konfessionslosen Trauerredners. Außerdem unterbreitet der  Bestatter ein Angebot über Sarg oder Urnen und die erforderliche Ausstattung, sowie sein weiteres Leistungsangebot, damit eine würdevolle und pietätvolle Beerdigung stattfinden kann. Dabei tritt er als Vermittler und Berater zwischen allen Institutionen und Einrichtungen (Kirche, Pfarrer oder Pastor, Redner, Organisten, Friedhofsverwaltungen, Standesamt usw.) und den Angehörigen auf.

3. Standesamt

Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde und andere erforderliche Unterlagen aus.

4. Friedhofsverwaltung

Bei der Friedhofsverwaltung wird der Termin zur Beerdigung auf dem jeweils zuständigen Friedhof einschließlich Art und Umfang der Trauerfeier abgesprochen.

Es wird die Grabstätte festgelegt, wonach bei einem Neukauf von größeren Grabstätten den Angehörigen eine Auswahlmöglichkeit angeboten wird, wenn dies gewünscht ist. Bei vorhandenen Grabstätten spricht die Friedhofsverwaltung für sie wichtige Informationen ab.

Falls gewünscht, kann ein Termin für die Aufbahrung des Verstorbenen zum Abschied nehmen in den Räumlichkeiten des Friedhofs festgelegt werden. Andere Möglichkeiten nach dem neuen Bestattungsgesetz NRW sind mit der Friedhofsverwaltung und der örtlichen Ordnungsbehörde abzuklären.

5. Benachrichtigungen

Drucken von Trauerkarten zum Beerdigungstermin und evtl. eine Todesanzeige in der örtlichen Tageszeitung aufgeben.

6. Gaststätte/Cafe/Gemeindesaal

Verabredung und Reservierung organisieren zum sog. „Kaffee trinken“ in einer Gaststätte oder Cafe. Ebenfalls bieten die Gemeindehäuser der jeweiligen Kirchen diese Möglichkeit an oder Bestattungsunternehmen, die eigens dazu, entsprechende Räumlichkeiten in ihrem Haus eingerichtet haben.

7. Blumen-, Floristikgeschäft

Bestellung von Kränzen, Sträußen, Grabgestecken und- schalen, Sargauflagen sowie Streublumen am Grab.

8. Verschiedenes

Umgehend erforderliche Anträge zur Bezuschussung von Bestattungskosten in die Wege leiten, wenn ein entsprechender Anspruch erkennbar oder bereits gegeben ist.

Für Informationen und der notwendigen Abwicklung stehen die Bestattungsunternehmen zur Seite.

Sollten z.B. die bestattungspflichtigen Angehörigen von einem Sozialhilfeträger unterstützt werden, können diese zur Begleichung der Beerdigungskosten einen „Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten“ bei ihrem zuständigen Sozialhilfeträger stellen.

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