Private Grundstücksentwässerungsanlagen

Das Abwasser eines Gebäudes wird über die private Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal. Für den Bau und Instandhaltung dieser Anlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Gemäß der Velberter Entwässerungssatzung sind Grundleitungen und Anschlusskanäle in ihrem gesamten Umfang vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und in Stand zu halten. Sie ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen und zu unterhalten.

Bei Neubauten und Umbauten sollte auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Bodenplatte verzichtet werden. Die Fallleitungen im Haus können unter der Kellerdecke abgefangen und dort bis zur Kelleraußenwand geführt werden. Somit ist jederzeit eine Kontrolle und Reinigung der Leitungen möglich.

Grundsätzlich ist für jedes Grundstück eine Anschlussleitung an die öffentliche Kanalisation herzustellen. Auf Antrag können zwei Nachbargrundstücke einen gemeinsamen Anschlusskanal errichten.

Im Außenbereich des Velberter Stadtgebietes ist die Abwasserentsorgung auch mittels abflussloser Grube oder Kleinkläranlagen möglich.

Für alle Neu- und Umbauten der Entwässerungsanlagen ist grundsätzlich die Zustimmung der Technischen Betriebe Velbert (TBV AöR) einzuholen. Die notwendigen Formulare für einen neuen Kanalanschluss finden sie hier.

Ansprechpartner Grundstückentwässerung

Ines Dreng
Position: Entwässerungsplanung, Grundstücksentwässerung
Raum-Nr. 2.19
Fax: 02051 262680

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