Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für Velbert

Im Zuge der Umgründung der Technischen Betriebe Velbert in eine Anstalt öffentlichen Rechts (TBV AöR) zum 01.01.2007 wurde die Abwasserbeseitigungspflicht von der Stadt Velbert auf die TBV AöR übertragen.

Gemäß aktuellem Landeswassergesetz (LWG) muss das ABK in einem Intervall von 6 Jahren fortgeschrieben werden. Das derzeit gültige ABK umfasst den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2025.

Die Grundlagen des ABK stammen aus den Generalentwässerungsplänen (GEP), sowie den flächendeckend erarbeiteten baulichen Sanierungskonzepten zur Instandsetzung von Kanalleitungen. Die GEP werden getrennt für die 5 Kläranlageneinzugsgebiete aufgestellt.

Die Zusammenstellung aller Maßnahmen aus den GEP, die Festlegung von Prioritäten, die zeitliche Abfolge sowie der geplante Abfluss der Finanzmittel ergeben das ABK. Anders als die GEP wird das ABK für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt.

Bestandteil der ABK ist zudem die Bestandsaufnahme aller Trennsysteme mit Aussagen zur Beseitigung und Behandlung des Niederschlagswassers, das sog. Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK).

Im vorliegenden ABK sind für die Jahre 2020 bis 2025 Investitionen in Höhe von insgesamt 54,2 Mio. €. Dies entspricht einer durchschnittlichen Investition von 9,0 Mio. € pro Jahr.

Wissen zur Abwassertechnik

Wenn Sie mehr über das Thema Abwassertechnik oder die Bedeutung eines bestimmten Fremdwörtern erfahren möchten, benutzen Sie unser Glossar zur Abwassertechnik:

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