Abwasserentsorgung in den Außenbereichen

Grundstücke, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, entsorgen ihre Abwässer über private Kleinkläranlagen (KKA) oder Abwassersammelgruben (AWSG) (siehe Glossar).

Im Abwasserbeseitigungskonzept der Technischen Betriebe Velbert ist festgelegt, ob für ein Grundstück ein Kanalanschluss geplant ist oder als dauerhafte Lösung eine KKA oder AWSG vorgesehen ist.

Vollbiologische Kleinkläranlagen

Vollbiologischen Anlagen werden mit Strom betrieben, z.B. Tropfkörper (siehe Abbildung oben), Festbett, oder belüftete Anlagen. Der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Fachfirma, ist bei vollbiologischen Anlagen erforderlich.

Mechanische Kleinkläranlagen

In den mechanischen Kleinkläranlagen, z.B. Pflanzenkläranlagen, wird ohne Pumpen nur mit Hilfe von Pflanzen das Abwasser abgebaut. Aus Kleinkläranlagen wird nur bei Bedarf der abgesetzte Schlamm entsorgt.

Genehmigung und Kosten

Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für KKA und AWSG ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann. Für den Betrieb von KKA und AWSG ist eine Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die schriftlich bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann zu beantragen ist. Bei einem Eigentümerwechsel ist die Genehmigung neu zu beantragen.

Die Entsorgung der AWSG und KKA erfolgt durch den Jahresunternehmer der Technischen Betriebe Velbert. Die Häufigkeit der Entsorgung richtet sich nach der Größe der Anlage und Anzahl der angeschlossenen Personen. Dieser Entsorgungsrhythmus wird durch die TBV festgelegt und an den Jahresunternehmer weitergegeben. Der Jahresunternehmer meldet sich telefonisch bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer zur Entsorgung an. Besteht Bedarf an einer Entleerung außerhalb des festgelegten Intervalls nimmt der Grundstückseigentümer Kontakt zu den TBV und zum Jahresunternehmer auf und vereinbart einen Termin.

Die Kosten für die Entsorgungen werden einmal jährlich durch die Stadt Velbert, Abteilung Steueramt, mittels Abgabenbescheid den Eigentümern in Rechnung gestellt. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach der entsorgten Abwasser-/ Schlammmenge.

Ansprechpartner Entsorgung Außenbereiche
  • Oliver Ihnow
  • Raum-Nr. E.37

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