Allgemeine Informationen zu den Besonderheiten der Entwässerungsgebühren
Grundsätzlich unterteilen sich die Entwässerungsgebühren in eine „Schmutzwassergebühr“ und eine „Niederschlagswassergebühr“. Als Schmutzwasser wird das typische Abwasser aus Toiletten, Waschmaschinen und sonstigem häuslichem Gebrauch bezeichnet. Die Gebührenerhebung erfolgt nach dem sogenannten Frischwassermaßstab, d.h., dass sich die Höhe der zu entrichtenden Schmutzwassergebühren danach richtet, wieviel Frischwasser (m³) verbraucht wurde. Für die Ableitung und Reinigung von Regenwasser werden Niederschlagswassergebühren erhoben. Der Gebührenmaßstab hierzu ist die an das Kanalsystem angeschlossene Fläche (m²).
Der Gebührenhaushalt der Entwässerungsgebühren wird im Wesentlichen von den Kostenblöcken „Umlagen der Wasserverbände“ und „Kalkulatorische Kosten“ beeinflusst.
Die Stadt Velbert ist gesetzliches Mitglied im Ruhrverband sowie des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes (BRW). Beide Verbände erheben für die Behandlung Velberter Abwässer Beiträge, die etwa 1/3 des Gesamtaufwandes für die Entwässerungsgebühren darstellen und den TBV als Fremdkosten (nicht zu beeinflussen) jährlich in Rechnung gestellt werden.
In den kalkulatorischen Kosten spiegelt sich die jahresanteilige Nutzung des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke in Velbert wieder. Für Kanalleitungen wird von einer Nutzungsdauer von 60, für Sonderbauwerke 30 Jahren ausgegangen, die zeitanteilig in den Gebührenhaushalt eingerechnet werden. Die gesamten kalkulatorischen Kosten machen mehr als die Hälfte des Gebührenhaushaltes aus.
Informationen zu den Entwässerungsgebühren 2025

Erläuterungen zur Kostenrechnung 2025
Die Verteilung der Gesamtkosten auf Niederschlags- und Schmutzwasser erfolgt weiterhin auf der Grundlage eines fiktiv für Velbert zugrunde gelegten Trennkanalsystems. Das anzuwendende Verhältnis 58,62% NW zu 41,38 % SW wurde in 2020 ermittelt und steht für die Kalkulation 2026 wieder zur Prüfung an. Die TBV wenden damit auch weiterhin den einzigen bislang durch das OVG NRW bestätigten Kostentrennungsschlüssel an.
Die Kosten für die Umlagen der Wasserverbände werden jährlich neu im Verhältnis der vom Ruhrverband gemeldeten Klärkostenbeiträge für Niederschlagswasser (19,52%) und Schmutzwasser (80,43%) verteilt und unterscheiden sich nur gering zum Kalkulationszeitraum 2024 (19,56% / 80,44%).
Nennenswerte Abweichungen zu 2024 ergeben sich bei den Personalkosten (+91 T€), den Umlagen der Wasserverbände (+326 T€), den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ (+231 T€), den kalkulatorischen Kosten (+75 T€), den „Leistungen sonstige Bereiche der TBV/Stadt Velbert“ (+142 T€) und den Fahrzeugkosten (+47 T€)
Die Änderung bei den Personalkosten ergibt sich u.a. aus den Auswirkungen einer kalkulierten tariflichen Steigerung von 3,5%. Weiterhin wurden auch die gebührenrelevanten Zeitanteile von Kanalplanung und Kanalbetrieb für 2025 neu kalkuliert. Für den Planungsbereich ergibt sich durch begleitende Arbeiten zur Aufstellung des Generalentwässerungsplanes (GEP) ein Mehraufwand für die Gebühren. Dieser ist alle 10 Jahre neu zu erstellen.
Die Höhe der zu berücksichtigenden Umlagen der Wasserverbände beruht auf den Mitteilungen von Ruhrverband und BRW über die voraussichtlichen Veranlagungen 2025.
Bedingt durch die gesetzliche Vorgabe zur Aufstellung des GEP sind in der Position „sonstige betrieblichen Aufwendungen“ Fremdvergaben eingeplant, da die erforderlichen Arbeiten nicht allein durch die TBV Kanalplanung erbracht werden können. Dies begründet den Mehransatz.
Ein Anstieg beim Block den kalkulatorischen Kosten ergibt sich i.W. aus der zu berücksichtigenden Entwicklung des Index für die Abschreibungen des Kanalvermögens nach Wiederbeschaffungszweitwert. Entsprechend der Tendenz wurde für das laufende Jahr ein Indexanstieg von 4,05% sowie für 2025 ein weiterer Zuwachs von 3,5% angesetzt.
Darüber hinaus wirken sich rd. 13,5 Mio. geplante jahresanteilige Aktivierungen in das Kanalvermögen bei Abschreibung und Verzinsung aus.
Die höher zu kalkulierenden „Leistungen sonstige Bereiche der TBV/Stadt Velbert“ ergeben sich i.W. für Bereichsübergreifende Leistungen für das Kanalkataster und die Kanaldatenbank.
Die höheren Fahrzeugkosten resultieren vornehmlich aus der Ersatzbeschaffung eines Spülwagens und den jahresanteiligen Abschreibungen und Zinsen daraus.
Beeinflusst werden die Einzelgebühren zudem durch die Entwicklung der Verbrauchsmengen sowie die Verrechnung von Nachkalkulationsergebnissen aus Vorjahren.
Allgemeine Erläuterung zur Kostenrechnung
1. PERSONALKOSTEN
Hierbei handelt es sich um die Personal- und Personalnebenkosten des für den Kanalbetrieb eingesetzten Personals (Beamte, Angestellte, Arbeiter).
Als Grundlage für die Berechnung wurden die Personalkosten des aktuellen Jahres hochgerechnet und um eine tarifliche Lohnsteigerung erhöht.
Die Personalkosten wurden überwiegend nach dem Verhältnis der Kanallängen je Abwasserart auf Schmutz- und Niederschlagswasser bzw. Mischwasseranlagen verteilt. Direkt zuzuordnende Kosten wurden auch direkt zugeordnet.
2. MATERIALKOSTEN
2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe u. bez. Waren und Leistungen ohne Umlagen der Wasserverbände
Die städt. Kanäle, Mischwasserklärbecken und sonstigen abwassertechnischen Anlagen bedürfen einer stetigen Unterhaltung. Es handelt sich um folgenden Aufwand:
- Betriebsbedarf
- Wasserbezug
- Strombezug
- Entsorgung von Schadstoffen
- Entsorgung von Grünabfällen
- Deponiegebühren
- Transport u. Entsorgung v. Reststoffen
- Sondernutzungsgebühren
- Untersuchungen/Probeentnahmen
Außerdem sind die Kosten für Arbeitskleidung und Lagerentnahmen für Material enthalten. Die Verteilung erfolgt im gleichen Verhältnis wie die Personalkosten.
2.2 Umlagen Ruhrverband und BRW
Der Verteilungsmaßstab für Klärkosten von Schmutzwasser bzw. Niederschlagswasser orientiert sich am Verhältnis der vom Ruhrverband gemeldeten Klärkostenbeiträge für Niederschlagswasser und Schmutzwasser. Die jeweiligen Anteile werden jährlich neu berechnet. Alle Fremdleistungen (Umlagen und Beiträge der Wasserverbände) werden, soweit die Kosten nicht direkt zugeordnet werden können, nach diesem Maßstab verteilt.
Der Kostenverteilungsschlüssel für Mischwasseranlagen sowie alle übrigen Kosten – außer den direkt zuzuordnenden Kosten - wurde auf der Grundlage eines fiktiv für Velbert zugrunde gelegten Trennkanalsystems (2-Kanal-Theorie) berechnet. Ab der Kalkulation für das Jahr 2016 werden die Aufwendungen nach dem Maßstab 58,59 % für Schmutzwasser und 41,41 % für Niederschlagswasser umgelegt.
Die TBV folgen damit der aktuellen Ansicht des OVG NRW, welches diese Form der Berechnung eines Verteilungsmaßstabs bislang als einzige gerichtlich bestätigt hat.
Die Wasserverbände haben u. a. die Aufgabe, im Verbandsgebiet Abwasser zu reinigen, unschädlich zu machen, zu verwerten und abzuführen. Mitglieder sind -neben anderen Grundstückseigentümern- die Gemeinden, denen Vorteile durch die Verbandsunternehmen erwachsen. Weiterhin ist es Aufgabe des Verbandes, verursachte Schäden seiner Mitglieder zu beseitigen.
Zur Erfüllung ihrer Funktionen erheben die Verbände Beiträge von ihren Mitgliedern.
3. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Hierbei handelt es sich um Kosten für:
Dienstfahrten/Reisen, Fortbildungskosten, Mieten und Nebenkosten Gebäude, Miete Betriebs- u. Geschäftsausstattung, Beiträge Verbände /Vereine, Haftpflicht- u. Sachversicherung, Bürobedarf, Fachliteratur / Zeitschriften, EDV- Bedarf, Porto, Postgebühren, Fernmeldegebühren, Frachten, Softwarepflege, sonstige Aufwendungen.
Die Verteilung erfolgt im gleichen Verhältnis wie die Personalkosten.
4. KALKULATORISCHE KOSTEN
Unter dieser Position sind die kalkulatorischen Kosten für die Betriebs- und Geschäftsausstattung des Kanalbetriebes sowie der Kanäle und Bauwerke aufgeführt. Die kalkulatorischen Kosten der Fahrzeuge sind in der Position „Kosten Fahrzeuge“ enthalten.
4.1 Abschreibungen
In 2002 wurde für sämtliche Kanalanlagen des Velberter Stadtgebietes eine Neubewertung bzw. Zuordnung nach Haltungen vorgenommen. In der Vergangenheit nicht berücksichtigte Kanäle wurden in das Kanalvermögen aufgenommen.
Die lineare Abschreibung wird vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Ab 2002 wird für alle Kanäle und Bauwerke eine Nutzungsdauer von 60 Jahren - gem. den bundesweit gültigen amtlichen AfA-Tabellen (herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen) bzw. der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Für neue Sonderbauwerke (RÜB und RRB) beträgt die Nutzungsdauer 30 Jahre.
Die kalk. Abschreibung wurde nach dem Verhältnis der Kanallängen je Abwasserart auf Schmutz- und Niederschlagswasser bzw. Mischwasseranlagen verteilt. Direkt zuordenbare Kosten wurden auch direkt zugeordnet, die Kosten der Mischwasseranlagen wurden nach dem unter 2.2 ermittelten Verhältnis auf die Abwasserarten umgelegt.
4.2 Verzinsung des Anlagekapitals
Die Verzinsung des Anlagekapitals erfolgt nach Maßgabe des Urteils des OVG Münster vom 05.08.1994 auf der Grundlage des nominalen Restbuchwertes. Der zugrunde gelegte Kalkulationszinssatz basiert auf dem nach der aktuellen Rechtsprechung zulässigen 30 jährigen Durchschnittszins für „Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten“ der Bundesbank.
Die kalk. Verzinsung wurde nach dem Verhältnis der Kanallängen je Abwasserart auf Schmutz- und Niederschlagswasser bzw. Mischwasseranlagen verteilt. Direkt zuordenbare Kosten wurden auch direkt zugeordnet, die Kosten der Mischwasseranlagen wurden nach dem unter 2.2 ermittelten Verhältnis auf die Abwasserarten umgelegt.
4.3 Sonderabschreibung
Aus dem Betrieb der Entwässerungsanlagen erwächst den TBV ein Vermögenswagnis, da es zu unvorhersehbaren, außerordentlichen Aufwendungen in erheblicher Höhe für die Beseitigung von Schäden kommen kann. Mit der Änderung des Kommunalabgabegesetzes vom 15.12.2022 wurde es möglich, Sonderabschreibungen in die Entwässerungsgebühren einzurechnen. Grundlage für die Ermittlung des Ansatzes bilden die Durchschnittsdaten von abgängigen Restbuchwerten aus den letzten 10 Jahresabschlüssen.
5. LEISTUNGEN SONSTIGE BEREICHE DER TBV / STADT VELBERT
In diesem Ansatz sind die Kosten enthalten, die außerhalb der Kostenstellen des Kanalbetriebes entstehen und im Rahmen der Kostenrechnung dem Bereich zugeordnet werden müssen (z.B. die anteiligen Kosten des Vorstandes, der Geschäftsbereichsleitung, des Geschäftsbereichs Interne Dienste, die Kosten für die genutzten Büros und Sozialräume der Arbeiter, Leistungen von Mitarbeitern anderer Sachgebiete etc.)
Zu den Leistungen sonstiger Bereich gehören auch die Verwaltungskostenerstattungen (VKE) an die Stadt Velbert für Leistungen verschiedener städtischer Fachabteilungen an den Gebührenbereich.
Die Verwaltungskostenerstattungen wurden auf der Grundlage der neusten Berichte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) berechnet.
Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge wird von der KGSt ein arbeitsplatzorientiertes Verfahren empfohlen. Deshalb wird bei den erstattungsberechtigten Dienststellen arbeitsplatzweise überprüft, in welchem Umfang und zu welchen Kosten Leistungen für die Stadtentwässerung und Fäkalschlammentsorgung erbracht werden. Die so ermittelten Arbeitsplatzkosten setzen sich zusammen aus
- den jeweiligen Bruttopersonalkosten,
- einem Zuschlag für die sächlichen Kosten des Arbeitsplatzes,
- einem Zuschlag für die Verwaltungsgemeinkosten.
6. KOSTEN FAHRZEUGE
Hierbei handelt es sich um sämtliche Kosten, die durch den Betrieb der Fahrzeuge des Kanalbetriebes entstehen (z.B. Ersatzteile, Treibstoff, Versicherung, Kfz-Steuer, Reparaturfremdleistungen, Reparaturleistungen der Kfz-Werkstatt der TBV, kalkulatorische Abschreibung und Zinsen, anteilige Kosten für die Stellplätze etc). Der Betrag wurde um die voraussichtlichen Änderungen der Treibstoffkosten und um gestiegene Ersatzteilkosten auf der Grundlage des Ergebnisses des Vorjahres und der Vorausschau für das laufende Jahr angepasst.
Erträge und neutraler Aufwand
1. UMLAGE ERLÖSE
Neben der Umlage von Aufwendungen einer bzw. mehrerer Kostenstellen auf die nachfolgenden Kostenstellen (Kosten Betriebsleitung, Interne Dienste ...) sind auch die Erlöse der (Vor-) Kostenstellen umzulegen. Im Wesentlichen handelt es sich um aktivierte Eigenleistungen der gewerblichen Mitarbeiter des Kanalbetriebes.
Entwicklung der Entwässerungsgebühren seit 2010
Die Entwicklung der Entwässerungsgebühren seit 2010 sowie die Entwicklung des Verbraucherpreisindex im gleichen Zeitraum sehen Sie nachstehend als Grafik:
