Unter bestimmten Voraussetzungen (Grundstücksgröße und – beschaffenheit sowie entsprechenden Bodenkennwerten) ist es möglich, vorhandene angeschlossene Flächen unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises Mettmann abzuklemmen und auf dem eigenen Grundstück zu nutzen, zu versickern oder ortsnah einzuleiten. Für diese wasserrechtliche Erlaubnis ist die UWB die Genehmigungsbehörde.
Nach erteilter Genehmigung durch die UWB kann die Abkopplung erfolgen. Im Anschluss an die Abkopplung kann ein Antrag zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei den Technischen Betrieben Velbert, spätestens bis zum 30. September jeden Jahres, gestellt werden. Dafür ist das Antragsformular 5, mit den darauf vermerkten Unterlagen, einzureichen.