Satzungen und Formulare aus dem Bereich Straße

Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen aus dem Bereich Straße und Verkehr:

Satzung über die Übertragung der Reinigungs- und Winterwartungspflicht bei öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf die Grundstückseigentümer/innen in der Stadt Velbert

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung)

Eine Gehwegabsenkung innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche ist beim zuständigen Straßenbaulastträger zu beantragen. Für die meisten Straßen in Velbert sind das die Technischen Betriebe Velbert AöR. Sollten wir in Ihrem Fall nicht Träger der Straßenbaulast sein, z.B. bei Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennen wir Ihnen gerne den zuständigen Ansprechpartner bei den entsprechenden Behörden. Über unsere Straßensuche im Bereich Straßenreinigung, können Sie den Träger der jeweiligen Straße ebenfalls ermitteln.

Eine neue Gehwegabsenkung ist unter Umständen bei der Neuerschließung von Grundstücken und dem Bau von Stellplätzen, Garagen oder Carports erforderlich. Dieser Neubau von Stellplätzen bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Stadt Velbert (Bauberatung und Baugenehmigung). Sobald diese Genehmigung erteilt wurde, kann die bauliche Umgestaltung der Verkehrsfläche beantragt werden.

Hierzu ist ein formloser Antrag bei der Technischen Betriebe Velbert AöR, Sachgebiet 2.3 Verkehrswesen zu stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Antragsformular
     
  2. Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate).
     
  3. Amtlicher Lageplan (maßstäblich) bei, aus dem die Lage und die Länge der gewünschten Absenkung hervorgeht (mit Bemaßung). Der Lageplan soll Angaben über die Lage, Länge und Breite des geplanten Stellplatzes, aber auch etwaige Schilderstandorte, Beleuchtungsmasten, Straßeneinläufe enthalten.
     
  4. Fotos des geplanten Absenkungsbereiches aus verschiedenen Perspektiven.

Wichtiger Hinweis:

Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens bei der TBV AöR einzureichen. Ist der Antrag unvollständig, wird der Antragsteller zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert.

Die Sachprüfung wird erst eingeleitet, wenn sämtliche erforderliche Unterlagen vollständig, plausibel und frei von Mängeln vorliegen.

Unvollständige Antragsunterlagen führen zur Verzögerung der Bearbeitung.

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der zu befahrende Stellplatz mindestens 2,5x5,0m groß ist.

Mit einer Grundstückszufahrt ist die verkehrsmäßige Erschließung eines Privatgrundstückes bereits ausreichend gesichert. Daher sollten zusätzlich geplante Stellplätze auf dem Privatgrundstück über diese eine Grundstückszufahrt geplant werden. Bei jeder weiteren Grundstückszufahrt bedarf es der Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs sowie der Berücksichtigung von vorhandenem öffentlichem Parkplatzraum. Deshalb kann nur unter bestimmten Voraussetzungen einer zusätzlichen Grundstückszufahrt zugestimmt werden.

Zusätzlich möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei geplanten Neu- oder Umbaumaßnahmen eine erteilte Baugenehmigung mit genehmigten Stellplätzen keine Genehmigung für Grundstückszufahrten darstellt, da sich die Baugenehmigung nur auf das Privatgrundstück bezieht. Die Grundstückszufahrten sind wie bereits erwähnt in einem gesonderten Verfahren zu beantragen. Es wird empfohlen vor Einreichung des Bauantrages die geplanten Grundstückszufahrten mit den Technischen Betrieben Velbert abzustimmen.

Die Verwendung von versickerungsfähigem Pflaster auf dem Privatgrundstück, um die Entwässerung der Fläche sicherzustellen ist im Vorfeld der Baumaßnahme hinsichtlich der Bauausführung mit den TBV AöR (02051 / 26-2762) abzustimmen.

Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung der Gehwegabsenkung beträgt zurzeit 54,00 € und ist vor Abschluss der Vereinbarung über den Bau der Gehwegabsenkung zu entrichten.

Nach Genehmigung der Gehwegabsenkung müssen die erforderlichen Arbeiten nach den Vorgaben der Technischen Betriebe Velbert ausgeführt werden (s. Musterplan für die bauliche Gestaltung einer Grundstückszufahrt). Für die Bauausführung sind nur Fachunternehmen mit der Handwerkskarte Straßenbau im Stadtgebiet Velbert zugelassen.

Die entstehenden Kosten trägt der Antragsteller, die fachgerechte Ausführung wird von den Technischen Betrieben Velbert nach Beendigung der Baumaßnahme abgenommen.

Bozena Berger
Position: Bauzeichnerin
Raum-Nr. 2.22
Fax: 02051 262680
Gina Schymainski
Position: Verkehrsmanagement
Raum-Nr. 2.24

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