Wer räumt was? Auch Hauseigentümer/innen sind in der Pflicht Gehwege zu räumen

In den vergangenen Tagen hat der Winter die Stadt Velbert wieder fest im Griff. Die Technische Betriebe Velbert AöR sorgen für freie und sichere Straßen und Gehwege.

Zusätzlich zum Winterdienst der TBV, sind auch Hauseigentümer/innen dazu verpflichtet, angrenzende Gehwege beziehungsweise Straßen, welche keinen separaten Gehweg besitzen, schneefrei zu halten.

Wenn es schneit oder friert, gibt es eine feste Reihenfolge, nach der der Winterdienst sich der kommunalen Straßen annimmt. Dafür wurden die Straßen in drei Prioritäten eingeteilt. Die Priorität 1 wird als erstes geräumt und umfasst verkehrswichtige Straßen sowie Straßen mit gefährlichen Stellen. Sammelstraßen im Velberter Stadtgebiet, die den Verkehr aus den Anliegerstraßen an eine Hauptverkehrsstraße führen, zählen zur Priorität 2. Reine Anliegerstraßen fallen in die Priorität 3 und werden zum Schluss geräumt. Der Winterdienst einiger Anliegerstraßen wird durch die Anlieger selbst wahrgenommen. Die genauen Regelungen können online unter www.tbv-velbert.de/strasse/strassenreinigung/regelungen nachgelesen werden.

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