Formulare, Satzungen & Musterpläne aus dem Bereich Kanal
Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen rund um das Thema Kanal und Entwässerung.
Die Entwässerungsanträge können ab sofort ausschließlich per Mail, ohne Unterschrift, eingereicht werden. Beachten Sie dazu bitte Pkt. 11 in den allg. Erläuterungen.
Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens Technische Betriebe Velbert AöR
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens Technische Betriebe Velbert AöR
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben im Stadtgebiet Velbert
Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Velbert und im Zusammenhang mit einer Neubebauung ist für jedes Grundstück die Verlegung eines Hausanschlusskanals erforderlich. Die Anträge zur Genehmigung des Anschlusses an den öffentlichen Kanal und die dazu vorhandene Checkliste können Sie sich hier herunterladen.
Unter bestimmten Voraussetzungen (Grundstücksgröße und – beschaffenheit sowie entsprechenden Bodenkennwerten) ist es möglich, vorhandene angeschlossene Flächen unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises Mettmann abzuklemmen und auf dem eigenen Grundstück zu nutzen, zu versickern oder ortsnah einzuleiten. Für diese wasserrechtliche Erlaubnis ist die UWB die Genehmigungsbehörde.
Nach erteilter Genehmigung durch die UWB kann die Abkopplung erfolgen. Im Anschluss an die Abkopplung kann ein Antrag zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei den Technischen Betrieben Velbert, spätestens bis zum 30. September jeden Jahres, gestellt werden. Dafür ist das Antragsformular 5, mit den darauf vermerkten Unterlagen, einzureichen.
Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung des Zustands- und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte