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Wissenswertes

EGON – Das Mitmach-Wissen-Spaßheft für Kindergarten- und Grundschulkinder

In dem Lernheft können Kinder zwischen fünf und neun Jahren gemeinsam mit dem Eichhörnchen Egon spielerisch den Abfall- und Recyclingprozess entdecken.

Mit spannenden Quiz-Fragen, Experimenten zum Papierabfall, kurzen Sachtexten, einem Mülltagebuch und weiteren Aufgaben rund um Müll sollen Kinder an die Müllthematik herangeführt werden. So können sie in dem Heft Bilder ausschneiden und sie an anderer Stelle einkleben oder sollen den richtigen Weg für ein Müllauto durch ein Labyrinth finden. Aber auch anspruchsvollere Aufgaben wie Buchstaben in Wörtern in die richtige Reihenfolge zu bringen oder bestimmte Begriffe sinnvoll in einen vorgegebenen Text einzuordnen, sind in dem Heft enthalten.

Viel Spaß beim Lesen, Basteln, Spielen, Rätseln und Malen wünscht die Abfallberatung der TBV.

Lernheft (PDF-Dokument)
 

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Satzungen aus dem Bereich Abfall

Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen aus dem Abfall:

Die aktuell gültige Satzung über die Abfallabfuhr in Velbert finden Sie hier.

Die aktuell gültige Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Velbert (Abfallentsorgungs-Gebührensatzung) finden Sie hier.

Eine Übersicht über alle Gebühren der TBV AöR finden Sie hier.

Formulare, Satzungen & Musterpläne aus dem Bereich Kanal

Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen rund um das Thema Kanal und Entwässerung.

Die Entwässerungsanträge können ab sofort ausschließlich per Mail, ohne Unterschrift, eingereicht werden. Beachten Sie dazu bitte Pkt. 11 in den allg. Erläuterungen.

Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens Technische Betriebe Velbert AöR

Entwässerungssatzung (PDF-Dokument)


Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens Technische Betriebe Velbert AöR

Entwässerungsgebührensatzung (PDF-Dokument)


Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben im Stadtgebiet Velbert

Entsorgungssatzung (PDF-Dokument)

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Velbert und im Zusammenhang mit einer Neubebauung ist für jedes Grundstück die Verlegung eines Hausanschlusskanals erforderlich. Die Anträge zur Genehmigung des Anschlusses an den öffentlichen Kanal und die dazu vorhandene Checkliste können Sie sich hier herunterladen.

Allgemeine Erläuterung

Allgemeines Antragsformular

Antragsformular 1

Antragsformular 2

Antragsformular 3

Antragsformular 4

Musterpläne (PDF-Dokument)

Unter bestimmten Voraussetzungen (Grundstücksgröße und – beschaffenheit sowie entsprechenden Bodenkennwerten) ist es möglich, vorhandene angeschlossene Flächen unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises Mettmann abzuklemmen und auf dem eigenen Grundstück zu nutzen, zu versickern oder ortsnah einzuleiten. Für diese wasserrechtliche Erlaubnis ist die UWB die Genehmigungsbehörde.

Nach erteilter Genehmigung durch die UWB kann die Abkopplung erfolgen. Im Anschluss an die Abkopplung kann ein Antrag zur Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei den Technischen Betrieben Velbert, spätestens bis zum 30. September jeden Jahres, gestellt werden. Dafür ist das Antragsformular 5, mit den darauf vermerkten Unterlagen, einzureichen.

Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung des Zustands- und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte

http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/Bescheinigung_Dichtheitspruefung.pdf

Ines Dreng

Position: Grundstücksentwässerung, Entwässerungsplanung
Raum-Nr. 2.19
Tel.: 02051 262787
ines.dreng@velbert.de

Satzungen und Formulare aus dem Bereich Straße

Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen aus dem Bereich Straße und Verkehr:

Satzung über die Übertragung der Reinigungs- und Winterwartungspflicht bei öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf die Grundstückseigentümer/innen in der Stadt Velbert

Übertragungssatzung der Reinigungs- und Winterwartungspflicht (PDF-Dokument)

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung)

Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung (PDF-Dokument)

Strassenverzeichnis 2025

Eine Gehwegabsenkung innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche ist beim zuständigen Straßenbaulastträger zu beantragen. Für die meisten Straßen in Velbert sind das die Technischen Betriebe Velbert AöR. Sollten wir in Ihrem Fall nicht Träger der Straßenbaulast sein, z.B. bei Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennen wir Ihnen gerne den zuständigen Ansprechpartner bei den entsprechenden Behörden. Über unsere Straßensuche im Bereich Straßenreinigung, können Sie den Träger der jeweiligen Straße ebenfalls ermitteln.

Eine neue Gehwegabsenkung ist unter Umständen bei der Neuerschließung von Grundstücken und dem Bau von Stellplätzen, Garagen oder Carports erforderlich. Dieser Neubau von Stellplätzen bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Stadt Velbert (Bauberatung und Baugenehmigung). Sobald diese Genehmigung erteilt wurde, kann die bauliche Umgestaltung der Verkehrsfläche beantragt werden.

Hierzu ist ein formloser Antrag bei der Technischen Betriebe Velbert AöR, Sachgebiet 2.3 Verkehrswesen zu stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Antragsformular
     
  2. Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate).
     
  3. Amtlicher Lageplan (maßstäblich) bei, aus dem die Lage und die Länge der gewünschten Absenkung hervorgeht (mit Bemaßung). Der Lageplan soll Angaben über die Lage, Länge und Breite des geplanten Stellplatzes, aber auch etwaige Schilderstandorte, Beleuchtungsmasten, Straßeneinläufe enthalten.
     
  4. Fotos des geplanten Absenkungsbereiches aus verschiedenen Perspektiven.

Wichtiger Hinweis:

Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens bei der TBV AöR einzureichen. Ist der Antrag unvollständig, wird der Antragsteller zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert.

Die Sachprüfung wird erst eingeleitet, wenn sämtliche erforderliche Unterlagen vollständig, plausibel und frei von Mängeln vorliegen.

Unvollständige Antragsunterlagen führen zur Verzögerung der Bearbeitung.

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der zu befahrende Stellplatz mindestens 2,5x5,0m groß ist.

Mit einer Grundstückszufahrt ist die verkehrsmäßige Erschließung eines Privatgrundstückes bereits ausreichend gesichert. Daher sollten zusätzlich geplante Stellplätze auf dem Privatgrundstück über diese eine Grundstückszufahrt geplant werden. Bei jeder weiteren Grundstückszufahrt bedarf es der Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs sowie der Berücksichtigung von vorhandenem öffentlichem Parkplatzraum. Deshalb kann nur unter bestimmten Voraussetzungen einer zusätzlichen Grundstückszufahrt zugestimmt werden.

Zusätzlich möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei geplanten Neu- oder Umbaumaßnahmen eine erteilte Baugenehmigung mit genehmigten Stellplätzen keine Genehmigung für Grundstückszufahrten darstellt, da sich die Baugenehmigung nur auf das Privatgrundstück bezieht. Die Grundstückszufahrten sind wie bereits erwähnt in einem gesonderten Verfahren zu beantragen. Es wird empfohlen vor Einreichung des Bauantrages die geplanten Grundstückszufahrten mit den Technischen Betrieben Velbert abzustimmen.

Die Verwendung von versickerungsfähigem Pflaster auf dem Privatgrundstück, um die Entwässerung der Fläche sicherzustellen ist im Vorfeld der Baumaßnahme hinsichtlich der Bauausführung mit den TBV AöR (02051 / 26-2762) abzustimmen.

Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung der Gehwegabsenkung beträgt zurzeit 54,00 € und ist vor Abschluss der Vereinbarung über den Bau der Gehwegabsenkung zu entrichten.

Nach Genehmigung der Gehwegabsenkung müssen die erforderlichen Arbeiten nach den Vorgaben der Technischen Betriebe Velbert ausgeführt werden (s. Musterplan für die bauliche Gestaltung einer Grundstückszufahrt). Für die Bauausführung sind nur Fachunternehmen mit der Handwerkskarte Straßenbau im Stadtgebiet Velbert zugelassen.

Die entstehenden Kosten trägt der Antragsteller, die fachgerechte Ausführung wird von den Technischen Betrieben Velbert nach Beendigung der Baumaßnahme abgenommen.

Satzungen aus dem Bereich Grün

Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen aus den Bereichen Grünflächen und Friedhof:

Satzung der Technischen Betriebe Velbert AöR über das Friedhofs- und Bestattungswesen für die kommunalen Friedhöfe in der Stadt Velbert (Friedhofssatzung)

Friedhofssatzung (PDF-Dokument)

Satzung der Technischen Betriebe Velbert AöR über die Gebühren für die kommunalen Friedhöfe in der Stadt Velbert (Friedhofsgebührensatzung)

Friedhofsgebührensatzung (PDF-Dokument)

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Velbert

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

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