Allgemeine Informationen zu den Besonderheiten der Entwässerungsgebühren
Grundsätzlich unterteilen sich die Entwässerungsgebühren in eine „Schmutzwassergebühr“ und eine „Niederschlagswassergebühr“. Als Schmutzwasser wird das typische Abwasser aus Toiletten, Waschmaschinen und sonstigem häuslichem Gebrauch bezeichnet. Die Gebührenerhebung erfolgt nach dem sogenannten Frischwassermaßstab, d.h., dass sich die Höhe der zu entrichtenden Schmutzwassergebühren danach richtet, wieviel Frischwasser (m³) verbraucht wurde. Für die Ableitung und Reinigung von Regenwasser werden Niederschlagswassergebühren erhoben. Der Gebührenmaßstab hierzu ist die an das Kanalsystem angeschlossene Fläche (m²).
Der Gebührenhaushalt der Entwässerungsgebühren wird im Wesentlichen von den Kostenblöcken „Umlagen der Wasserverbände“ und „Kalkulatorische Kosten“ beeinflusst.
Die Stadt Velbert ist gesetzliches Mitglied im Ruhrverband sowie des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes (BRW). Beide Verbände erheben für die Behandlung Velberter Abwässer Beiträge, die etwa 1/3 des Gesamtaufwandes für die Entwässerungsgebühren darstellen und den TBV als Fremdkosten (nicht zu beeinflussen) jährlich in Rechnung gestellt werden.
In den kalkulatorischen Kosten spiegelt sich die jahresanteilige Nutzung des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke in Velbert wieder. Für Kanalleitungen wird von einer Nutzungsdauer von 60, für Sonderbauwerke 30 Jahren ausgegangen, die zeitanteilig in den Gebührenhaushalt eingerechnet werden. Die gesamten kalkulatorischen Kosten machen mehr als die Hälfte des Gebührenhaushaltes aus.
Informationen zu den Entwässerungsgebühren 2023

Erläuterungen zur Kostenrechnung 2023
Die Verteilung der Gesamtkosten auf Niederschlags- und Schmutzwasser erfolgt weiterhin auf der Grundlage eines fiktiv für Velbert zugrunde gelegten Trennkanalsystems im Verhältnis 58,62% NW zu 41,38 % SW. Die TBV folgen damit der unveränderten Ansicht des OVG NRW, welches diesen Kostentrennungsschlüssel bislang als einzigen gerichtlich bestätigt hat.
Die Kosten für die Umlagen der Wasserverbände werden jährlich neu im Verhältnis der vom Ruhrverband gemeldeten Klärkostenbeiträge für Niederschlagswasser (19,65%) und Schmutzwasser (80,35%) verteilt und bleiben für 2023 unverändert.
Bei den umlagefähigen Kosten ergeben sich nennenswerte Abweichungen zum Vorjahr bei den Personalkosten (+65 T€), den Umlagen der Wasserverbände (+434 T€), den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ (-41 T€), den kalkulatorischen Kosten (-646 T€) und den „Leistungen sonstige Bereiche der TBV/Stadt Velbert“ (-81 T€).
Die Änderung bei den Personalkosten ergibt sich hauptsächlich aus den Auswirkungen der kalkulierten tariflichen Steigerung. Weiterhin wurden auch die gebührenrelevanten Zeitanteile von Kanalplanung und Kanalbetrieb für 2023 neu kalkuliert.
Die Höhe der zu berücksichtigenden Umlagen der Wasserverbände beruht für den Ruhrverband auf einer E-Mail vom 25.10.2022 sowie der Mitteilung des BRW über die voraussichtlichen Veranlagungen -ohne RÜB-Beiträge vom 20.10.2022. Der insgesamt deutliche Anstieg bei den Umlagen der Wasserverbände ist vorrangig auf gestiegene Energie- und Materialkosten zurückzuführen
Die Abweichung bei den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert vornehmlich aus einem geringeren Umfang nicht-investiver Kanalsanierungs- und Reparaturmaßnahmen. Diese fallen in ihrer Höhe nicht gleichbleibend an und unterliegen maßnahmenbezogenen Schwankungen.
Bei den Änderungen im Block der kalkulatorischen Kosten liegen verschiedene Sachverhalte zu Grunde. Die gestiegenen Abschreibungskosten resultieren hauptsächlich aus der Entwicklung des Wiederbeschaffungsindex für das Kanalvermögen. Neben der Entwicklung 2021 wurde für 2022 und 2023 jeweils eine Steigerung kalkuliert.
Die deutlich geringer zu berechnenden Zinsaufwendungen ergeben sich aus der Änderung des § 6 Kommunalabgabegesetz NRW zum Ansatz kalkulatorischer Zinsen. Der Zinssatz für die Gebührenkalkulation 2023 weicht um-2,49% deutlich zum Vorjahreswert ab, was folgerichtig auch zur Senkung des Kostenansatzes für Zinsen führt.
Die geringer zu kalkulierenden „Leistungen sonstige Bereiche der TBV/Stadt Velbert“ ergeben sich i.W. für Leistungen aus dem Sachgebiet Vermessung.
Der Vermessungsbereich plausibilisiert gebührenrelevante Flächenangaben der Grundstückeigentümer vor Ort, nach Auftrag durch das Steueramt. Diese fielen zuletzt geringer an und wurden angepasst. Weiterhin sind auch die Unterstützungsleistungen des Bereichs Neubau sowie die Betriebshofumlage niedriger anzusetzen
Beeinflusst werden die Einzelgebühren wieder durch die Entwicklung der Verbrauchsmengen sowie die Verrechnung von Nachkalkulationsergebnissen aus Vorjahre. Insbesondere ein 3,27%iger Rückgang beim Frischwasserbezug der Normalverbraucher wirkt sich in der Schmutzwassergebühr stark gebührenerhöhend aus. Alleine hieraus ergeben sich 5 Cent der Gebührenerhöhung.
Die Satzung als konkrete Grundlage der Gebührenerhebung finden Sie hier.
Allgemeine Erläuterung zur Kostenrechnung
1. PERSONALKOSTEN
Hierbei handelt es sich um die Personal- und Personalnebenkosten des für den Kanalbetrieb eingesetzten Personals (Beamte, Angestellte, Arbeiter).
Als Grundlage für die Berechnung wurden die Personalkosten des aktuellen Jahres hochgerechnet und um eine tarifliche Lohnsteigerung erhöht.
Die Personalkosten wurden überwiegend nach dem Verhältnis der Kanallängen je Abwasserart auf Schmutz- und Niederschlagswasser bzw. Mischwasseranlagen verteilt. Direkt zuzuordnende Kosten wurden auch direkt zugeordnet.
2. MATERIALKOSTEN
2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe u. bez. Waren und Leistungen ohne Umlagen der Wasserverbände
Die städt. Kanäle, Mischwasserklärbecken und sonstigen abwassertechnischen Anlagen bedürfen einer stetigen Unterhaltung. Es handelt sich um folgenden Aufwand:
- Betriebsbedarf
- Wasserbezug
- Strombezug
- Entsorgung von Schadstoffen
- Entsorgung von Grünabfällen
- Deponiegebühren
- Transport u. Entsorgung v. Reststoffen
- Sondernutzungsgebühren
- Untersuchungen/Probeentnahmen
Außerdem sind die Kosten für Arbeitskleidung und Lagerentnahmen für Material enthalten. Die Verteilung erfolgt im gleichen Verhältnis wie die Personalkosten.
2.2 Umlagen Ruhrverband und BRW
Der Verteilungsmaßstab für Klärkosten von Schmutzwasser bzw. Niederschlagswasser orientiert sich am Verhältnis der vom Ruhrverband gemeldeten Klärkostenbeiträge für Niederschlagswasser und Schmutzwasser. Die jeweiligen Anteile werden jährlich neu berechnet. Alle Fremdleistungen (Umlagen und Beiträge der Wasserverbände) werden, soweit die Kosten nicht direkt zugeordnet werden können, nach diesem Maßstab verteilt.
Der Kostenverteilungsschlüssel für Mischwasseranlagen sowie alle übrigen Kosten – außer den direkt zuzuordnenden Kosten - wird seit 2016 auf der Grundlage eines fiktiv für Velbert zugrunde gelegten Trennkanalsystems (2-Kanal-Theorie) berechnet und beträgt seit der letzten Aktualisierung (2021) 58,62 für Schmutzwasser und 41,38 für Niederschlagswasser.
Die TBV folgen damit der aktuellen Ansicht des OVG NRW, welches diese Form der Berechnung eines Verteilungsmaßstabs bislang als einzige gerichtlich bestätigt hat.
Die Wasserverbände haben u. a. die Aufgabe, im Verbandsgebiet Abwasser zu reinigen, unschädlich zu machen, zu verwerten und abzuführen. Mitglieder sind -neben anderen Grundstückseigentümern- die Gemeinden, denen Vorteile durch die Verbandsunternehmen erwachsen. Weiterhin ist es Aufgabe des Verbandes, verursachte Schäden seiner Mitglieder zu beseitigen.
Zur Erfüllung ihrer Funktionen erheben die Verbände Beiträge von ihren Mitgliedern.
3. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
Hierbei handelt es sich um Kosten für:
Nicht investive Baumaßnahmen, Reparaturen, Sanierungen, Dienstfahrten/Reisen, Fortbildungskosten, Mieten und Nebenkosten Gebäude, Miete Betriebs- u. Geschäftsausstattung, Beiträge Verbände /Vereine, Haftpflicht- u. Sachversicherung, Bürobedarf, Fachliteratur / Zeitschriften, EDV- Bedarf, Porto, Postgebühren, Fernmeldegebühren, Frachten, Softwarepflege, sonstige Aufwendungen.
Die Verteilung erfolgt im gleichen Verhältnis wie die Personalkosten, bzw. für Baumaßnahmen auf die jeweilige Abwasserart.
4. KALKULATORISCHE KOSTEN
Unter dieser Position sind die kalkulatorischen Kosten für die Betriebs- und Geschäftsausstattung des Kanalbetriebes sowie der Kanäle und Bauwerke aufgeführt. Die kalkulatorischen Kosten der Fahrzeuge sind in der Position „Kosten Fahrzeuge“ enthalten.
4.1 Abschreibungen
In 2002 wurde für sämtliche Kanalanlagen des Velberter Stadtgebietes eine Neubewertung bzw. Zuordnung nach Haltungen vorgenommen. In der Vergangenheit nicht berücksichtigte Kanäle wurden in das Kanalvermögen aufgenommen.
Die lineare Abschreibung wird vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Ab 2002 wird für alle Kanäle und Bauwerke eine Nutzungsdauer von 60 Jahren - gem. den bundesweit gültigen amtlichen AfA-Tabellen (herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen) bzw. der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Für neue Sonderbauwerke (RÜB und RRB) beträgt die Nutzungsdauer 30 Jahre.
Die kalk. Abschreibung wurde nach dem Verhältnis der Kanallängen je Abwasserart auf Schmutz- und Niederschlagswasser bzw. Mischwasseranlagen verteilt. Direkt zuordenbare Kosten wurden auch direkt zugeordnet, die Kosten der Mischwasseranlagen wurden nach dem unter 2.2 ermittelten Verhältnis auf die Abwasserarten umgelegt.
4.2 Verzinsung des Anlagekapitals
Die Verzinsung des Anlagekapitals erfolgt auf Grundlage der Neufassung des § 6 KAG NW vom 15.12.2022 und basiert auf dem 30jährigen Durchschnittszins für „Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten“ der Bundesbank.
Die kalk. Verzinsung wurde nach dem Verhältnis der Kanallängen je Abwasserart auf Schmutz- und Niederschlagswasser bzw. Mischwasseranlagen verteilt. Direkt zuordenbare Kosten wurden auch direkt zugeordnet, die Kosten der Mischwasseranlagen wurden nach dem unter 2.2 ermittelten Verhältnis auf die Abwasserarten umgelegt.
4.3 Sonderabschreibungen
Nach Kommunalabgabegesetzes ist es ab 2023 möglich, Sonderabschreibungen in die Entwässerungsgebühren einzurechnen. Grundlage für die Ermittlung des Ansatzes bilden die Durchschnittsdaten von abgängigen Restbuchwerten aus den letzten 10 Jahresabschlüssen.
Der Ansatz wurde nach dem Verhältnis der Kanallängen je Abwasserart auf Schmutz- und Niederschlagswasser bzw. Mischwasseranlagen verteilt. Direkt zuordenbare Kosten wurden auch direkt zugeordnet, die Kosten der Mischwasseranlagen wurden nach dem unter 2.2 ermittelten Verhältnis auf die Abwasserarten umgelegt.
5. LEISTUNGEN SONSTIGE BEREICHE DER TBV / STADT VELBERT
In diesem Ansatz sind die Kosten enthalten, die außerhalb der Kostenstellen des Kanalbetriebes entstehen und im Rahmen der Kostenrechnung dem Bereich zugeordnet werden müssen (z.B. die anteiligen Kosten des Vorstandes, der Geschäftsbereichsleitung, des Geschäftsbereichs Interne Dienste, die Kosten für die genutzten Büros und Sozialräume der Arbeiter, Leistungen von Mitarbeitern anderer Sachgebiete etc.)
Zu den Leistungen sonstiger Bereich gehören auch die Verwaltungskostenerstattungen (VKE) an die Stadt Velbert für Leistungen verschiedener städtischer Fachabteilungen an den Gebührenbereich.
Die Verwaltungskostenerstattungen wurden auf der Grundlage der neusten Berichte der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) berechnet.
Zur Ermittlung der Erstattungsbeträge wird von der KGSt ein arbeitsplatzorientiertes Verfahren empfohlen. Deshalb wird bei den erstattungsberechtigten Dienststellen arbeitsplatzweise überprüft, in welchem Umfang und zu welchen Kosten Leistungen für die Stadtentwässerung und Fäkalschlammentsorgung erbracht werden. Die so ermittelten Arbeitsplatzkosten setzen sich zusammen aus
- den jeweiligen Bruttopersonalkosten,
- einem Zuschlag für die sächlichen Kosten des Arbeitsplatzes,
- einem Zuschlag für die Verwaltungsgemeinkosten.
6. KOSTEN FAHRZEUGE
Hierbei handelt es sich um sämtliche Kosten, die durch den Betrieb der Fahrzeuge des Kanalbetriebes entstehen (z.B. Ersatzteile, Treibstoff, Versicherung, Kfz-Steuer, Reparaturfremdleistungen, Reparaturleistungen der Kfz-Werkstatt der TBV, kalkulatorische Abschreibung und Zinsen, anteilige Kosten für die Stellplätze etc). Der Betrag wurde um die voraussichtlichen Änderungen der Treibstoffkosten und um gestiegene Ersatzteilkosten auf der Grundlage des Ergebnisses des Vorjahres und der Vorausschau für das laufende Jahr angepasst.
Erträge und neutraler Aufwand
1. UMLAGE ERLÖSE
Neben der Umlage von Aufwendungen einer bzw. mehrerer Kostenstellen auf die nachfolgenden Kostenstellen (Kosten Betriebsleitung, Interne Dienste ...) sind auch die Erlöse der (Vor-) Kostenstellen umzulegen. Im Wesentlichen handelt es sich um aktivierte Eigenleistungen der gewerblichen Mitarbeiter des Kanalbetriebes.
Entwicklung der Entwässerungsgebühren seit 2010
Die Entwicklung der Entwässerungsgebühren seit 2010 sowie die Entwicklung des Verbraucherpreisindex im gleichen Zeitraum sehen Sie nachstehend als Grafik:
