Kontakt
Formulare, Satzungen & Glossar
Satzungen und Formulare aus dem Bereich Straße

Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen aus dem Bereich Straße und Verkehr:

Satzung über die Übertragung der Reinigungs- und Winterwartungspflicht bei öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf die Grundstückseigentümer/innen in der Stadt Velbert

Übertragungssatzung der Reinigungs- und Winterwartungspflicht (PDF-Dokument)

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung)

Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung (PDF-Dokument)

Strassenverzeichnis 2025

Eine Gehwegabsenkung innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche ist beim zuständigen Straßenbaulastträger zu beantragen. Für die meisten Straßen in Velbert sind das die Technischen Betriebe Velbert AöR. Sollten wir in Ihrem Fall nicht Träger der Straßenbaulast sein, z.B. bei Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennen wir Ihnen gerne den zuständigen Ansprechpartner bei den entsprechenden Behörden. Über unsere Straßensuche im Bereich Straßenreinigung, können Sie den Träger der jeweiligen Straße ebenfalls ermitteln.

Eine neue Gehwegabsenkung ist unter Umständen bei der Neuerschließung von Grundstücken und dem Bau von Stellplätzen, Garagen oder Carports erforderlich. Dieser Neubau von Stellplätzen bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Stadt Velbert (Bauberatung und Baugenehmigung). Sobald diese Genehmigung erteilt wurde, kann die bauliche Umgestaltung der Verkehrsfläche beantragt werden.

Hierzu ist ein formloser Antrag bei der Technischen Betriebe Velbert AöR, Sachgebiet 2.3 Verkehrswesen zu stellen.

Erforderliche Unterlagen:

  1. Antragsformular
     
  2. Auszug aus der Liegenschaftskarte (nicht älter als 6 Monate).
     
  3. Amtlicher Lageplan (maßstäblich) bei, aus dem die Lage und die Länge der gewünschten Absenkung hervorgeht (mit Bemaßung). Der Lageplan soll Angaben über die Lage, Länge und Breite des geplanten Stellplatzes, aber auch etwaige Schilderstandorte, Beleuchtungsmasten, Straßeneinläufe enthalten.
     
  4. Fotos des geplanten Absenkungsbereiches aus verschiedenen Perspektiven.

Wichtiger Hinweis:

Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen zur Beurteilung des Vorhabens bei der TBV AöR einzureichen. Ist der Antrag unvollständig, wird der Antragsteller zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert.

Die Sachprüfung wird erst eingeleitet, wenn sämtliche erforderliche Unterlagen vollständig, plausibel und frei von Mängeln vorliegen.

Unvollständige Antragsunterlagen führen zur Verzögerung der Bearbeitung.

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der zu befahrende Stellplatz mindestens 2,5x5,0m groß ist.

Mit einer Grundstückszufahrt ist die verkehrsmäßige Erschließung eines Privatgrundstückes bereits ausreichend gesichert. Daher sollten zusätzlich geplante Stellplätze auf dem Privatgrundstück über diese eine Grundstückszufahrt geplant werden. Bei jeder weiteren Grundstückszufahrt bedarf es der Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs sowie der Berücksichtigung von vorhandenem öffentlichem Parkplatzraum. Deshalb kann nur unter bestimmten Voraussetzungen einer zusätzlichen Grundstückszufahrt zugestimmt werden.

Zusätzlich möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei geplanten Neu- oder Umbaumaßnahmen eine erteilte Baugenehmigung mit genehmigten Stellplätzen keine Genehmigung für Grundstückszufahrten darstellt, da sich die Baugenehmigung nur auf das Privatgrundstück bezieht. Die Grundstückszufahrten sind wie bereits erwähnt in einem gesonderten Verfahren zu beantragen. Es wird empfohlen vor Einreichung des Bauantrages die geplanten Grundstückszufahrten mit den Technischen Betrieben Velbert abzustimmen.

Die Verwendung von versickerungsfähigem Pflaster auf dem Privatgrundstück, um die Entwässerung der Fläche sicherzustellen ist im Vorfeld der Baumaßnahme hinsichtlich der Bauausführung mit den TBV AöR (02051 / 26-2762) abzustimmen.

Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung der Gehwegabsenkung beträgt zurzeit 54,00 € und ist vor Abschluss der Vereinbarung über den Bau der Gehwegabsenkung zu entrichten.

Nach Genehmigung der Gehwegabsenkung müssen die erforderlichen Arbeiten nach den Vorgaben der Technischen Betriebe Velbert ausgeführt werden (s. Musterplan für die bauliche Gestaltung einer Grundstückszufahrt). Für die Bauausführung sind nur Fachunternehmen mit der Handwerkskarte Straßenbau im Stadtgebiet Velbert zugelassen.

Die entstehenden Kosten trägt der Antragsteller, die fachgerechte Ausführung wird von den Technischen Betrieben Velbert nach Beendigung der Baumaßnahme abgenommen.

Glossar zur Straßenbautechnik

Der Straßenaufbau ist in den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen“(RStO 2001) festgelegt. Der Aufbau der Straße wird unterteilt in Untergrund, Unterbau und Oberbau.

Die Decke ist der obere Teil des Oberbaues. In der Regel besteht die bituminöse Decke aus je einer Deck- und Binderschicht, eine Betondecke aus ein oder zwei Schichten, die ein- oder mehrlagig eingebaut werden können.

Die Frostschutzschicht ist eine Tragschicht ohne Bindemittel, die Frostschäden im Oberbau vermeiden soll und aus frostunempfindlichen Mineralstoffen besteht sowie im verdichteten Zustand kapillarbrechend und ausreichend wasserdurchlässig ist.

Straßen innerhalb bebauter Gebiete können verschiedenste Aufgaben besitzen, sie verbinden Stadtgebiete untereinander, erschließen angrenzende Grundstücke oder dienen dem Aufenthalt der Bewohner. Diese unterschiedlichen Aufgaben finden Berücksichtigung in verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten je nach Straßentyp. Dabei ist es entscheidend, dass die Gestaltung des Querschnittes einer Straße, die Linienführung, aber auch die Ausbildung aller Kreuzungspunkte aufeinander abgestimmt ist.

Der Oberbau besteht aus einer oder mehreren Tragschichten und der Decke. Die, durch den Straßenverkehr verursachten, Lasten werden im Oberbau verteilt und müssen vom Unterbau bzw. Untergrund aufgenommen werden. Die Aufgaben einer Straße im Straßennetz bestimmen die Höhe und Art des zu erwartenden Verkehrsaufkommens, d.h. die Menge und die Zusammensetzung aus Lkw, Bussen, Pkw, Radfahrern und Fußgängern. In Abhängigkeit u.a. dieser Belastungen und der Beschaffenheit des Bodens wird die Zusammensetzung und die Dicke der einzelnen Schichten des Oberbaus dimensioniert.

Das Planum ist die unmittelbar unter dem Oberbau liegende und plangerecht bearbeitete Oberfläche des Untergrundes oder Unterbaues.

Beim Separations- oder Trennungsprinzip wird für den Fahrverkehr eine in der Regel durch Bordsteine baulich abgetrennte Fahrbahn geschaffen. Für Fußgänger stehen baulich getrennte Gehwege zur Verfügung

Mischungsprinzip Beim Mischungsprinzip wird versucht, durch intensive Entwurfs- und Gestaltungsmaßnahmen die Verkehrsfläche so einzurichten, dass möglichst alle Verkehrsteilnehmer diese Fläche gleichberechtigt nutzen können. Dies wird in der Regel durch einen höhengleichen Ausbau des gesamten Straßenraumes erreicht. Diese Ausbauform ist in der Regel die Voraussetzung für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches.

Für den Bestand und die Nutzbarkeit der Straßen und Plätze ist eine wirkungsvolle Entwässerung von größter Wichtigkeit. Sowohl die Tragfähigkeit (Porenwasserdruck) wie auch die Frostsicherheit (Kapillarwirkung) von Straßenbefestigungen können durch unerwünschten Wasserzutritt gefährdet werden.

Zur Wahl und Konstruktion einer Entwässerungsmaßnahme unterscheidet man drei verschiedene Formen des abzuleitenden Wassers. Das Oberflächenwasser fällt in der Regel von Böschungen oder Befestigten Flächen an und wird über Einlaufschächte der Entwässerung zugeführt. Das Sickerwasser dringt durch undichte Straßenbeläge und unbefestigte Mittel- oder Seitenstreifen in den Unterbau der Straße. Daher wird das Sickerwasser durch Filterschichten in Verbindung mit Schlitzrohren gesammelt und in die weitere Entwässerung eingeleitet. Eventuell anfallendes Grundwasser ist gesondert zu drainieren.

Zu den Tragschichten zählt die Frostschutzschicht. Wird die obere Zone der Frostschutzschicht mit Bindemitteln verfestigt, so bildet diese Zone eine selbständige Tragschicht.

Das Planum bildet die Grenze zwischen dem Oberbau und dem Unterbau bzw. Untergrund, dabei wird der anstehende Boden als Untergrund, ein künstlich hergestellter Erdkörper als Unterbau bezeichnet.

Regeln im Überblick

Regeln zur Straßenreinigung

Preise im Überblick

Preise für Leistungen aus dem Bereich Straßenreinigung finden Sie auf unsere Preisübersicht.

zur Preisübersicht der TBV

Ihr Ansprechpartner

Wenn Sie einen kompetenten Ansprechpartner zu einem Thema suchen, benutzen Sie neben den direkten Hinweisen auf unsere Mitarbeiter doch auch unsere Ansprechpartner-Suche:

zur Ansprechpartnersuche

Cookies & Drittinhalte

Tracking (Matomo)
Weitere Informationen zu dem genutzten Dienst erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Google Maps
Weitere Informationen zu dem genutzten Dienst erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Videos (YouTube und Vimeo)
Weitere Informationen zu dem genutzten Dienst erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Alle akzeptieren Speichern Alle ablehnen