Stadt spricht Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen aus

Die Stadt Velbert hat heute ergänzend zur neuen Coronaschutzverordnung NRW und in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie dem Kreis Mettmann zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus eine Allgemeinverfügung mit einem zeitlich beschränkten Nutzungs- und Verweilverbot auf öffentlichen Spielplätzen, in öffentlichen Parkanlagen und auf Schulhöfen bekannt gemacht. Die Regelungen treten morgen, 1. April 2021, in Kraft. Danach ist die Nutzung von öffentlichen Spielplätzen (einschließlich der als Spielflächen ausgewiesenen Schulhöfe) von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages untersagt. Zudem besteht ein Verweilverbot von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages auf dem Gelände des Höferparks (Freizeitpark Nordstadt), des Pferdemarktes sowie im Herminghauspark. Diese Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 18. April 2021 außer Kraft.
Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 3 Coronaschutzverordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig dagegen verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 73 Absatz 1a in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Der Inhalt der Allgemeinverfügung ist zu finden unter: https://www.velbert.de/fileadmin/user_upload/aktuelles/amtsblatt/amtsblatt-2021/amtsb07-2021.pdf 

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