Plastik und gekochte Speisereste gehören nicht in die Biotonne

Immer wieder kommt es zu Unklarheiten oder Fragen hinsichtlich der Befüllung der Biotonne. Was gehört in die braune Biotonne und was nicht?


Zunächst einmal gehören biologisch abbaubare Abfälle in die Biotonne. Tabu sind mineralische Abfälle wie Schotter oder gar Abbruchabfälle. Aus dem Garten können alle pflanzlichen Abfälle, also Strauch- und Astwerk, Hecken- und Rasenschnitt, Blumen und Gemüsepflanzen in die Biotonne gegeben werden. Äste sollten jedoch nicht dicker sein als fünf Zentimeter und auf jeden Fall so weit gekürzt, dass der Behälter richtig schließt.


Etwas kniffliger ist es bei den Bioabfällen aus dem Küchenbereich. In Velbert gilt folgende Faustregel: Nahezu alle biologisch abbaubaren Küchenabfälle „vor dem Kochtopf“, also roh und unzubereitet, können in die Biotonne. Ausnahmen bilden Fisch- und Fleischabfälle, Knochen, Gräten, Wurst- und Käsereste. Auch gekochte Speisereste und Brot sind kein Fall für die Biotonne, sondern gehören in den Restmüll. Gemüseputzreste, Obst- und Eierschalen, Kaffeefilter und natürlich auch Zierblumen aus dem Innenbereich sind in der Biotonne richtig aufgehoben.


Der nächste Knackpunkt nach der richtigen Sortierung ist der Behälter, in dem die Abfälle in die Tonne gefüllt werden. Hier ist oberstes Gebot, keine Plastiktüten und auch keine kompostierbaren Plastiktüten zu verwenden. Stoffe, die nicht biologisch abgebaut werden können, haben in der Biotonne nichts zu suchen. Sie stören den Kompostierungsprozess und mindern die Qualität des fertigen Produkts, des Kompostes. Kunststoffbeutel müssen von der Kompostierungsanlage mühsam aussortiert werden. Auch biologisch abbaubare Kunststoffbeutel dürfen nicht hinein. Sie verrotten erst nach einer langen Zeit, die die meisten Kompostierungsprozesse nicht erreichen. Greifen Sie lieber auf Papiertüten oder Zeitungspapier zum Sammeln zurück.

 

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