Kommunalgebühren beschlossen

In seiner Sitzung am 19.12.2024 hat der Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Velbert AöR die Abgaben für Abfall, Entwässerung und Straßenreinigung für das Jahr 2025 beschlossen.

Nachdem in den vergangenen Jahren spürbare Gebührensteigerungen trotz Inflation und ungünstiger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen weitgehend vermieden wurden, konnte dies für 2025 nicht erneut erreicht werden.
Prägend für die ungünstige Entwicklung sind i.W. nicht durch TBV zu beeinflussende Faktoren. Ein deutlicher Anstieg bei der Kreismischgebühr im Abfall, die höheren Umlagen der Wasserverbände sowie die gesunkenen Frischwasserverbräuche als Verteilungsmaßstab in der Entwässerung, wirken sich ausschlaggebend auf die Höhe der Einzelgebühren aus. Ohne diese zuvor genannten Effekte lägen die Steigerungen lediglich zwischen 1,57% und 1,88% und damit auf allgemeinem Inflationsniveau.

 

Ursache für eine 8%ige Erhöhung der Abfallgebühren ist hauptsächlich die an den Kreis Mettmann zu entrichtende Kreismischgebühr für Müllverbrennung und –verwertung. Die Erhöhung dort ist wiederum vor allem auf die ab 2025 deutlich teurere Bepreisung von CO² aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz zurückzuführen.

Im Entwässerungsbereich steigt für Privathaushalte die Schmutzwassergebühr um ca. 5 Prozent und die Niederschlagswassergebühr um 3,6 Prozent. Grund sind zum einen die erhöhten Umlagen für den Ruhrverband und den Berg.-Rheinischen Wasserverband sowie die Notwendigkeit der Aufstellung eines neuen Generalentwässerungsplans.

 

Die Straßenreinigungsgebühr wird für Anlieger von Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen um 25 Prozent teurer und für Anlieger anderer Straßen zwischen 3 und 3,5 Prozent. Hier schlägt sich in erster Linie die Tarifsteigerung nieder. Die sehr starke Erhöhung an Fußgängerzonen und Geschäftsstraßen resultiert daraus, dass die Technischen Betriebe neue Stellen schaffen werden, um in diesen Bereichen künftig die Sauberkeit deutlich zu erhöhen.

 

Gesenkt werden kann dagegen die Winterdienstgebühr, da sich auf Grund milderer Winter in den letzten Jahren geringere Kostenansätze ergeben.

Für einen beispielhaften Haushalt aus vier Personen bedeutet dies pro Jahr eine Mehrbelastung von knapp 50 Euro (oder 12 Euro pro Person), für eine alleinstehende Person in einem Mehrfamilienhaus ebenfalls etwas mehr als 12 Euro. Die Gebührenbescheide werden ab Ende Januar 2025 verschickt.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.tbv-velbert.de/ueber-uns/gebuehren

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