Für die Sicherheit auf öffentlichen Gehwegen und Fahrbahnen
Die Stadtverwaltung erinnert alle Grundstückseigentümer daran, Hecken, Bäume und Pflanzen, die an öffentliche Gehwege und Straßen angrenzen und das Lichtraumprofil einschränken, zurückgeschnitten werden müssen. Dies ist notwendig, um das Lichtraumprofil für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Verkehrsflächen zu erhalten.
Die Regelung betrifft alle Grundstücke innerhalb der Stadt, einschließlich der Randgebiete. Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass das Wachstum von Bäumen und Sträuchern auf ihren Grundstücken so geschnitten wird, dass keine Einschränkungen für die öffentlichen Verkehrsflächen entstehen. Die Technische Betriebe Velbert AöR sorgt ihrerseits für die Einhaltung des Lichtraumprofils innerhalb der Verkehrsflächen.
Die TBV bittet die Eigentümer, die notwendigen Arbeiten rechtzeitig durchzuführen und so zur Sicherheit beizutragen.