Wenn Sie mehr über das Thema Abwassertechnik oder die Bedeutung eines bestimmten Fremdwörtern erfahren möchten, benutzen Sie unser Glossar zur Abwassertechnik.
Abwasserentsorgung in den Außenbereichen
Grundstücke, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, entsorgen ihre Abwässer über private Kleinkläranlagen (KKA) oder Abwassersammelgruben (AWSG) (siehe Glossar).
Im Abwasserbeseitigungskonzept der Technischen Betriebe Velbert ist festgelegt, ob für ein Grundstück ein Kanalanschluss geplant ist oder als dauerhafte Lösung eine KKA oder AWSG vorgesehen ist.
Vollbiologische Kleinkläranlagen
Vollbiologische Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser mithilfe von Mikroorganismen, zum Beispiel als Tropfkörper-, Festbett- oder belüftete Anlage. Viele dieser Anlagen benötigen Strom. Für vollbiologische Anlagen ist ein Wartungsvertrag mit einer Fachfirma erforderlich.
Pflanzenkläranlagen & Mechanische Vorklärung
Pflanzenkläranlagen reinigen das vorgeklärte Abwasser in einem bepflanzten Bodenfilter – ebenfalls biologisch, meist ohne Pumpe.
Mechanische Vorklärung
In der Vorklärung (Mehrkammergrube) setzen sich Feststoffe als Schlamm ab. Dieser Schlamm wird bei Bedarf abgefahren.
Genehmigung und Kosten
Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für KKA und AWSG ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Mettmann. Für den Betrieb von KKA und AWSG ist eine Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die schriftlich bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann zu beantragen ist. Bei einem Eigentümerwechsel ist die Genehmigung neu zu beantragen.
Die Entsorgung der AWSG und KKA erfolgt durch den Jahresunternehmer der Technischen Betriebe Velbert. Die Häufigkeit der Entsorgung richtet sich nach der Größe der Anlage und Anzahl der angeschlossenen Personen. Dieser Entsorgungsrhythmus wird durch die TBV AöR festgelegt und an den Jahresunternehmer weitergegeben. Der Jahresunternehmer meldet sich telefonisch bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer zur Entsorgung an. Besteht Bedarf an einer Entleerung außerhalb des festgelegten Intervalls nimmt der Grundstückseigentümer Kontakt zu den TBV AöR und zum Jahresunternehmer auf und vereinbart einen Termin.
Die Kosten für die Entsorgungen werden einmal jährlich durch die Stadt Velbert, Abteilung Steueramt, mittels Abgabenbescheid den Eigentümern in Rechnung gestellt. Die Höhe der Abgaben richtet sich nach der entsorgten Abwasser-/ Schlammmenge.