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Grundstücksentwässerung

Die TBV AöR sind verantwortlich für die Instandhaltung von 325 km Kanalleitung und zahlreichen Abwasseranlagen im Stadtgebiet von Velbert.

Das Kanalnetz umfasst neben den Kanalleitungen außerdem noch Schachtbauwerke, Regenrückhaltebecken, Regenüberläufe, Pumpwerke, Mischwasserklärbecken und Regenüberlaufbecken.

Aufgabe der TBV AöR ist es, die Funktionsfähigkeit dieser Abwasseranlagen im Stadtgebiet sicherzustellen. Dazu sind Inspektionen, Reinigungen und Instandsetzungsarbeiten von Zeit zu Zeit erforderlich.

Das Abwasser eines Gebäudes wird über die private Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal. Für den Bau und Instandhaltung dieser Anlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.

Gemäß der Velberter Entwässerungssatzung sind Grundleitungen und Anschlusskanäle in ihrem gesamten Umfang vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und in Stand zu halten. Sie ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen und zu unterhalten.

Bei Neubauten und Umbauten sollte auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Bodenplatte verzichtet werden. Die Fallleitungen im Haus können unter der Kellerdecke abgefangen und dort bis zur Kelleraußenwand geführt werden. Somit ist jederzeit eine Kontrolle und Reinigung der Leitungen möglich.

Grundsätzlich ist für jedes Grundstück eine Anschlussleitung an die öffentliche Kanalisation herzustellen. Auf Antrag können zwei Nachbargrundstücke einen gemeinsamen Anschlusskanal errichten.

Im Außenbereich des Velberter Stadtgebietes ist die Abwasserentsorgung auch mittels abflussloser Grube oder Kleinkläranlagen möglich.

Für alle Neu- und Umbauten der Entwässerungsanlagen ist grundsätzlich die Zustimmung der Technischen Betriebe Velbert (TBV AöR) einzuholen. Die notwendigen Formulare für einen neuen Kanalanschluss finden Sie hier.

Bei Starkregenereignissen oder auch Kanalverstopfungen kann sich durch den Anstieg des Abwasserspiegels im öffentlichen Kanal ein „Rückstau“ in den privaten Entwässerungskanälen einstellen. Hierbei kann durch Entwässerungsanlagen, wie Bodeneinläufe, Duschen, Waschbecken etc. die tiefer als die Rückstauebene (i.d.R. Straßenoberkante) liegen Abwasser zurückfließen. Gegen diesen Rückstau hat sich der Grundstückseigentümer mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.

Geeignete Schutzmaßnahmen sind:

  • Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse, die durch geeignete Fachfirmen installiert werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die technischen Einrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Sinnvoll ist auch der Abschluss eines Wartungsvertrages.

Richtig: Bild 1

Die Rückstausicherung verhindert, dass über den Bodeneinlauf etc. das Wasser in den Keller eintritt.

Falsch: Bild 2

Es ist keine Rückstausicherung vorhanden. Das Wasser kann sich im Keller bis zur Rückstauebene aufstauen.

 

1. Neubau bzw. Totalumbau

Bei Neubau und Totalumbau der Abwasseranlagen besteht generell eine Untersuchungs- und Dokumentationspflicht vor Inbetriebnahme.
Es ist in jedem Fall eine Druckprüfung mit Wasser oder Luft gem. DIN 1610 bzw. eine Wasservollfüllung gem. DIN 1986-30 (sog. einfache Dichtheitsprüfung) durchzuführen.

2. Bestehende Leitungen

Bestandsleitungen, die industrielles oder gewerbliches Abwasser ableiten, für das Anforderungen in einem Anhang der Abwasserverordnung des Bundes (AbwV) festgelegt sind müssen bis zum 31.12.2020 geprüft werden. Die Anhänge der Abwasserverordnung (AbwV) finden Sie hier.
Für alle übrigen Abwasserleitungen ist keine landesweit geltende Frist zur Erstprüfung vorgegeben.
Bestandsleitungen können mittels optischer Inspektion (Kanalfernaugeuntersuchung) untersucht werden.
Eine Wiederholungsprüfung ist in allen Fällen jeweils nach 30 Jahren durchzuführen.

3. Bescheinigung

Das Ergebnis der Zustands- und Funktionsprüfung ist in einer Bescheinigung

 (Musterbescheinigung, Anlage 2 SüwVO Abw

zu dokumentieren.
Als Anlagen sind beizufügen:

  • Bestandsplan / Lageplanskizze
  • Fotodokumentation der Örtlichkeit
  • Optische Prüfung: CD/DVD mit den Befahrungsvideos, Haltungs- und Schachtberichte, Bilddokumentation festgestellter Schäden
  • bei Druckprüfung mit Luft oder Wasser: Prüfprotokolle

Wenn eine Zustands- und Funktionsprüfung durchgeführt worden ist, sind die Unterlagen den Technischen Betrieben Velbert unaufgefordert vorzulegen.
Dies geschieht durch den Eigentümer und nicht durch die ausführende Firma.

4. Sachkundige

Die Zustands- und Funktionsprüfung muss von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Andernfalls wird die Bescheinigung über die Dichtheit der Abwasseranlagen nicht anerkannt.
Link zur Liste der Sachkundigen: (http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/)

5. Beratung

Bürger:innen sollen zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen informiert und über unseriöse Geschäftspraktiken sogenannter „Kanalhaie“ aufgeklärt werden. Hierzu steht Ihnen dieser Link zur Verfügung: http://www.vz-nrw.de/kanalhaie

Wenn die Prüfung ergeben hat, dass die Abwasserleitung nicht dicht ist, muss diese saniert werden. Böden und Grundwasser müssen geschützt werden. Ein ordnungsgemäßer Zustand des Kanals schützt außerdem vor Verstopfungen und damit vor Überflutungen in den Gebäuden.
Undichte Kanäle können einen Verstoß gegen die §§ 324 Gewässerverunreinigung und 324a Bodenverunreinigung StGB darstellen. Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.

Die zeitliche Notwendigkeit einer Sanierung wird anhand des Schadensbildes in folgende drei Gruppen unterteilt:

  1. Große Schäden sind kurzfristig zu sanieren (bis 6 Monate nach Feststellung).
  2. Mittelgroße Schäden sind in einem Zeitraum von 10 Jahren zu beheben.
  3. Die Sanierung von sogenannten Bagatellschäden ist i. d. R. vor der Wiederholungsprüfung nicht erforderlich.

Für die Einordnung der einzelnen Schadensbilder gibt der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erarbeitete Bildreferenzkatalog zur einfachen Bewertung von Schadensbildern eine Hilfestellung.
(http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm)

Man unterscheidet zwischen Sanierung in „offener Bauweise“ und der „geschlossenen Bauweise“. Wenn technisch möglich, ist die grabenlose Sanierung in geschlossener Bauweise in der Regel günstiger und schneller zu realisieren. Auch Kombinationen sind im Einzelfall denkbar.

Die Frage, welches Sanierungsverfahren am besten geeignet und am wirtschaftlichsten ist, lässt sich mit Hilfe eines Beraters klären.
Berater sind beispielsweise zertifizierte Kanalsanierungsberater oder Sanierungsfachkräfte der Firma, welche die Zustands- und Funktionsprüfung durchgeführt haben.
Eine Auswahl geeigneter Berater findet man z.B. unter www.zks-berater.de.

Im Einzelfall bieten Sachkundige die Ausführung von Sanierungsarbeiten mit an.
Es ist jedoch sinnvoll, Angebote von mehreren Firmen einzuholen und sich in diesem Zusammenhang auch über Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation zu informieren.
Ein Kriterium für Fachkunde und Leistungsfähigkeit kann beispielsweise eine freiwillige Gütesicherung und Fremdüberwachung (z.B. durch die Gütesicherung Kanalbau) sein. Entsprechende Firmen findet man z.B. unter www.kanalbau.com.

Nach Abschluss einer Sanierung ist eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen.
Diese sollte nicht durch die ausführende Fachfirma, sondern durch einen unabhängigen Sachkundigen durchgeführt werden. Sie erhalten eine zusätzliche Sicherheit, dass die Fachfirma ordentlich gearbeitet hat.
Eine Verpflichtung zum Einsatz eines unabhängigen Sachkundigen besteht jedoch nicht.

Ansprechpartner Kanalunterhaltung

Ines Dreng
Grundstücksentwässerung, Entwässerungsplanung
Raum-Nr. 2.19
Fax: 02051 262680
Silke Patzer
Kanalunterhaltung
Raum-Nr. E.26
Fax: 02051 262680

Wissenswertes

Rückstausicherung

Alles zum Thema "Schutz vor Kellerüberflutungen durch eine Rückstausicherung" finden Sie hier.

Abwasserbeseitigung

Hier finden Sie das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für Velbert und alle Informationen dazu.

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