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Formulare & Downloads
Satzungen aus dem Bereich Grün

Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen aus den Bereichen Friedhof:

Satzung der TBV AöR über das Friedhofs- und Bestattungswesen für die kommunalen Friedhöfe in der Stadt Velbert (Friedhofssatzung)

Friedhofssatzung (PDF-Dokument)

Satzung der TBV AöR über die Gebühren für die kommunalen Friedhöfe in der Stadt Velbert (Friedhofsgebührensatzung)

Friedhofsgebührensatzung (PDF-Dokument)

Formulare & Downloads der TBV

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare zur Friedhofsverwaltung der TBV zum Download

Formulare & Downloads vom Bundesministerium der Justiz

Hier stehen relevante Formulare vom Bundesministerium der Jusitz für Sie zum Download bereit:

Formulare & Downloads für Bestatter*innen

Terminierungen sind grundsätzlich nur telefonisch über die Friedhofsverwaltung [02051 26-2796] zu vereinbaren.
 

Sprechzeiten: Montag bis Freitag, von 08:00–12:00 Uhr.


Die nachfolgenden Unterlagen senden Sie bitte mindestens bis zu zwei volle Bankarbeitstage (Erdbestattung) oder mindestens einen vollen Bankarbeitstag (Urnenbeisetzung) vorab per E-Mail zu. Erst, wenn die Unterlagen vorliegen, wird der vorher telefonisch vereinbarte Termin fix. Sie erhalten dann eine Terminbestätigung.

  1. Tätigkeitsanzeige inkl. aller relevanten Unterlagen, bei Ersttätigkeit.
  2. Bestattungsantrag: Der Bestattungsantrag und alle weiteren Formalien sind nur vom Auftrag gebenden Angehörigen zu unterschreiben. Die Abrechnung zur Bestattung/Beisetzung/Trauerfeier erfolgt grundsätzlich nur direkt mit dem/der Auftraggeber/in.
  3. Sterbeurkunde
  4. Anlage zum Bestattungsantrag bei Grabart; (Urnen-)Rasengrab oder Baumhain
  5. Urnenbegleitschein
  6. Bei Neukauf eines Wahlgrabs oder Baumhain ist der zuständige Friedhof aufzusuchen. Gemeinsam mit den Friedhofsmitarbeitern ist die Grabstätte auszusuchen und festzulegen. Dazu ist ggfls. ein weiteres Formular zum Erwerb auszufüllen.
  7. Bei Aschestreufeld: die Verfügung zur Ausstreuung ist mit der Kopie eines amtlichen Dokumentes (Personalausweis, Pass) vorab zuzumailen. Nach Prüfung erhalten Sie umgehend eine Nachricht. Zur Terminvereinbarung müssen alle bestattungsrelevanten Unterlagen im Original vorgelegt werden, einschließlich der originalen Verfügung zur Ausstreuung. Erst wenn die vollständige Prüfung dieser Unterlagen abgeschlossen ist, kann danach ein fixer Termin zur Aschenausstreuung vergeben werden.
  8. Vorübergehendes Grabmal- Provisorium (Wahlgrab, Reihengrab): Das Aufstellen von provisorischen Grabmalen (z.B. einfache Holzkreuze, Tafeln, Schilder usw.) mit Namenszug ist vorübergehend und bis höchstens 9 Monate nach der Bestattung/Beisetzung erlaubt. Sie dienen als Orientierungshilfe zum Auffinden der Grabstätte und ersetzen kein Grabmal gemäß unserer Satzung. Das Aufstellen bedarf keiner besonderen Genehmigung, muss jedoch vorher schriftlich mit einem entsprechenden Formular angezeigt werden. Nach Ablauf der o.g. Frist, ist das Provisorium vollständig zu entfernen.

 

Bei Erdbestattungen teilen Sie uns bitte mögliche Sargübermaße mit, damit die Grabbereitung ohne Bedenken durchgeführt werden kann.  

Formulare & Downloads für Steinmetze

Grabmale, Einfassungen (gegebenenfalls mit Eckbereichen) und sonstige bauliche Anlagen dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks (Richtlinien für Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen, Grabmale, Einfassungen (gegebenenfalls mit Eckbereichen) und sonstige bauliche Anlagen dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks (Richtlinien für Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen, Herausgeber: Bundesinnungsverband Deutscher Steinmetze; BIV-Richtlinie in der aktuell gültigen Auflage) von nach §7 der Satzung angezeigten Gewerbetreibenden (Steinmetz-und Bildhauereibetrieben) eingebracht werden. Jede Einbringung, Errichtung und/oder Veränderung von Grabmalen, Einfassungen oder baulichen Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Friedhofsträgers. Dies gilt auch bei Umsetzungsvorhaben von bereits bestehenden Grabmalen, Einfassungen oder baulichen Anlagen. Die Anträge sind durch die Nutzungsberechtigten oder in deren Auftrag durch nach §7 dieser Satzung angezeigten Gewerbetreibenden zu stellen.

 

Den Anträgen sind zweifach beizufügen: 

  • ein Entwurf mit Grundriss, Ansicht und Seitenansicht unter Angabe der Maße, des Materials, seiner Bearbeitung, der Farbe, der Anordnung und des Wortlauts der Schrift, der Ornamente und der Symbole sowie der Fundamentierung.
  • bei der Anbringung eines QR-Codes oder eines anderen vergleichbaren maschinenlesbaren Verweises ist der Inhalt der hinterlegten Internetseite zum Zeitpunkt des Antrags vollständig anzugeben.
  • soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Bilder der Schrift, der Ornamente und der Symbole mit Bezugsmaßstab unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung, des Inhalts, der Form und der Anordnung.
  • Inschriften, Texte und Zeichen sind bei Vorlagen in anderen Sprachen durch eine deutsche Übersetzung zu belegen.
  • bei gleichzeitig einzubringenden Trittplatten oder Eckbereichen eine Zeichnung unter Angabe des Materials, Maßen und der Anzahl der Platten.
  • ggf. das Erklärungsformular zu § 4a Bestattungsgesetz NRW gemäß §25 Abs. 3 der Friedhofssatzung samt erforderlicher Nachweise.

Alle Unterlagen können auf dem elektronischen Weg an friedhofsverwaltung@velbert.de übermittelt werden.
 

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