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Rückschnitt von Hecken, Bäume sowie andere Pflanzen

Sicher unterwegs: Technische Betriebe erinnern an Rückschnittpflicht für Grünbewuchs

Die Technische Betriebe Velbert AöR (TBV) bitten alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, ihrer Verantwortung nachzukommen und Hecken, Bäume sowie andere Pflanzen, die an Gehwege oder Straßen grenzen, regelmäßig zurückzuschneiden. Diese Pflicht gilt für alle Grundstücke im Stadtgebiet – auch am Stadtrand. Überstehende Äste, Sträucher oder Hecken können die Sicht blockieren, herabfallen oder die Durchfahrt behindern. Auch Verkehrszeichen, Straßenlaternen und Hausnummern müssen jederzeit gut sichtbar bleiben. Ein regelmäßiger Rückschnitt sorgt für die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie dem Verkehr.

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