Entsorgung von Nachtspeicher-Heizgeräten

Die Entsorgung alter Nachtspeicher-Heizgeräte unterliegt einer besonderen Sorgfalt. Denn die Altgeräte können asbesthaltige Bauteile oder giftiges Chrom 6 enthalten. Bitte halten Sie sich an die vorgegebene Vorgehensweise.

Sie schützen damit Ihre Gesundheit und die Umwelt!

Um eine sach- und fachgerechte Entsorgung zu gewährleisten, hat der Kreis Mettmann eine Übergabestelle für alte bzw. defekte Nachtspeicher-Heizgeräte aus Privathaushalten eingerichtet.

Die Stadt Velbert übernimmt die Kosten für den Transport (ab Bordsteinkante) zur Übergabestelle. Dafür muss noch vor Beauftragung der Entsorgung die Kostenübernahme bei den Technischen Betrieben Velbert beantragt werden.
Bitte nutzen Sie dafür folgendes Formular: Antrag Transportkostenübernahme​​​​​​​

Mit dem Transport zur Übergabestelle wurde vom Kreis Mettmann die Firma Asbestos aus Wesel beauftragt.
Nutzen Sie den Entsorgungsauftrag.

Für den Abtransport muss das Nachtspeicher-Heizgerät von einem Fachmann (mit entsprechender Sachkunde) abgeklemmt, in reißfeste PE-Folie luftdicht verpackt und  auf einer EURO-Palette ebenerdig bereitgestellt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, das Gerät verpackt von der Firma Asbestos aus der Wohnung abtransportieren zu lassen. Hierbei fällt für den Besitzer eine Pauschale von 60 € zzgl. MwSt. je Gerät an.

Auf den Gerätebesitzer entfällt eine Übernahmegebühr von 2,50 Euro zzgl. MwSt. je Gerät. Dieser Betrag wird direkt zwischen dem Besitzer und der Firma Asbestos abgerechnet.

Wenn Geräte aus Gewichtsgründen in der Wohnung zerlegt werden müssen, dürfen dies nur autorisierte und sachkundige Fachfirmen durchführen. Auch die Firma Asbestos führt diese Arbeiten gegen Aufpreis durch. Die Kosten der Demontage und Verpackung gehen zu Lasten des Gerätebesitzers.

Da die Zerlegung der Geräte nicht vertraglich mit der Firma Asbestos geregelt ist, kann diese auch von einer anderen Fachfirma durchgeführt werden, die das Gerät selbst zur Übergabestelle transportiert. In diesem Fall muss der Kostenanteil für den Transport vom Gerätebesitzer vorgelegt werden. Die nachgewiesenen Transportkosten werden dann bis zu einer Gesamthöhe von max. 59,00 € pro Gerät zzgl. MwSt. erstattet.
Es wird eine Bestätigung der fachgerechten Entsorgung von der Übergabestelle (IDR Entsorgungsgesellschaft, Oerschbachstraße 31, 40599 Düsseldorf) benötigt!

Rückfragen

Bei Rückfragen wenden Sie sich telefonisch an die Abfallwirtschaftsberatung unter 02051-262711 oder an das Service-Center der TBV unter 02051-262626.
 

Cookies & Drittinhalte

Tracking (Matomo)

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Speichern Alle akzeptieren