Satzungen und Formulare aus dem Bereich Straße
Satzungen
Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen aus dem Bereich Straße und Verkehr:
- Übertragungssatzung der Reinigungs- und Winterwartungspflicht (PDF-Dokument)
Satzung über die Übertragung der Reinigungs- und Winterwartungspflicht bei öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf die Grundstückseigentümer/innen in der Stadt Velbert vom 15.12.2011 - Straßenreinigungs- und
Winterdienstgebührensatzung (PDF-Dokument)
Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebührensatzung) vom 15.12.2011 - Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung (PDF-Dokument)
Antrag zur Gehwegabsenkungen
Eine Gehwegabsenkungen innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche ist beim zuständigen Straßenbaulastträger zu beantragen. Für die meisten Straßen in Velbert sind das die Technischen Betriebe Velbert. Sollten wir in Ihrem Fall nicht Träger der Straßenbaulast sein, z.B. bei Landes- oder Bundesstraßen außerhalb der Ortschaften, so nennen wir Ihnen gerne den zuständigen Ansprechpartner bei den entsprechenden Behörden. Über unsere Straßensuche im Bereich Straßenreinigung, können Sie den Träger der jeweiligen Straße ebenfalls ermitteln.
Eine neue Gehwegabsenkung ist unter Umständen bei der
Neuerschließung von Grundstücken und dem Bau von
Stellplätzen, Garagen oder Carports erforderlich.
Dieser Neubau von Stellplätzen bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Stadt Velbert (II.2 Bauen und Wohnen). Sobald diese Genehmigung erteilt wurde, kann die bauliche Umgestaltung der Verkehrsfläche beantragt werden.
Hierzu ist ein formloser Antrag (PDF-Dokument) an die Technischen Betriebe Velbert, Sachgebiet IV.4.33 zu stellen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Auszug aus dem amtlichen Lageplan bei, aus dem die Lage und die Länge der gewünschten Absenkung hervorgeht.
Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung der Gehwegabsenkung beträgt zur Zeit 54,00 € und ist vor Abschluss der Vereinbarung über den Bau der Gehwegabsenkung zu entrichten.
Nach Genehmigung der Gehwegabsenkung müssen die erforderlichen Arbeiten nach den Vorgaben der Technischen Betriebe Velbert ausgeführt werden. Einen Musterplan (PDF-Dokument) für die bauliche Gestaltung einer Grundstückszufahrt können Sie auf dieser Seite herunterladen. Für die Bauausführung sind nur Fachunternehmen mit der Handwerkskarte Straßenbau im Stadtgebiet Velbert zugelassen.
Die entstehenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen, die fachgerechte Ausführung wird von den Technischen Betrieben Velbert nach Beendigung der Baumaßnahme abgenommen.
Download:
- formloser Antrag zur Gehwegabsenkung (PDF-Dokument)
- Musterplan einer Grundstückszufahrt (PDF-Dokument)
Weitere Informationsquellen
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 906
Tel: (02051) 262762
Fax: (02051) 262760
E-Mail: georg.scheitza@velbert.de
