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Formulare, Satzungen & Musterpläne aus dem Bereich Kanal

Satzungen

Hier finden Sie die derzeit gültigen Satzungen rund um das Thema Kanal und Entwässerung.

Dichtheitsprüfung nach §61a LWG

Genehmigung Kanalanschluss

Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Velbert und im Zusammenhang mit einer Neubebauung ist für jedes Grundstück die Verlegung eines Hausanschlusskanals erforderlich. Die Anträge zur Genehmigung des Anschlusses an den öffentlichen Kanal und die dazu vorhandene Checkliste können Sie sich hier herunterladen.

Befreiung von Anschluss – und Benutzungszwang/ Wasserrechtliche Erlaubnis

Unter bestimmten Voraussetzungen (Grundstücksgröße und – beschaffenheit sowie entsprechenden Bodenkennwerten) ist es möglich, vorhandene angeschlossene Flächen unter Beteiligung der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises Mettmann  abzuklemmen und auf dem eigenen Grundstück zu nutzen, zu versickern oder ortsnah einzuleiten. Für diese wasserrechtliche Erlaubnis ist die UWB die Genehmigungsbehörde.

Nach erteilter Genehmigung durch die UWB kann die Abkopplung erfolgen. Im Anschluss an die Abkopplung kann ein formloser Antrag zur Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang bei den Technischen Betrieben Velbert, spätestens bis zum 30. September jeden Jahres, gestellt werden.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Größe der abgekoppelten Fläche
  2. Art der Nutzung des Regenwassers (RW) mit Volumenangabe der RW-Zisterne
  3. Bei Versickerung des Regenwassers: Nachweis der wasserrechtlichen Erlaubnis
Ansprechpartner:
Birgitta Koch
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 212
Tel: (02051) 262713 (nur vormittags)
Fax: (02051) 262611
E-Mail: birgitta.koch@velbert.de

 

Ergänzende Themen / Hinweise:

Foto: Aktenordner
 

Ihr Ansprechpartner

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