Abwasserentsorgung in den Außenbereichen
Abwassersammelgruben sind wasserdichte, im Erdreich eingebaute Behälter, in denen das gesamte Abwasser aufgefangen und regelmäßig durch ein von den Technischen Betrieben Velbert beauftragtes Entsorgungsunternehmen abgeholt und zu einer Großkläranlage gebracht wird. Diese Möglichkeit der Abwasserentsorgung ist jedoch nur als Übergangslösung zu betrachten, da sie nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht und zu dem auch sehr kostenintensiv für den Bürger ist.
In einer Kleinkläranlage (KKA) werden die Abwässer auf dem eigenen Grundstück geklärt und anschließend z.B. mittels Sickergraben in den Untergrund eingeleitet. Zu unterscheiden sind hier die vollbiologischen und mechanischen Anlagen.

Vollbiologische Kleinkläranlagen
Vollbiologischen Anlagen werden mit Strom betrieben, z.B. Tropfkörper (siehe Abbildung oben), Festbett, oder belüftete Anlagen. Der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einer Fachfirma, ist bei vollbiologischen Anlagen erforderlich.
Mechanische Kleinkläranlagen
In den mechanischen Kleinkläranlagen, z.B. Pflanzenkläranlagen (siehe Abbildung oben rechts), wird ohne Pumpen nur mit Hilfe von Pflanzen das Abwasser abgebaut. Aus Kleinkläranlagen wird nur bei Bedarf der abgesetzte Schlamm entsorgt.
Genehmigung und Kosten
Für den Betrieb von Kleinkläranlagen (die der DIN 4261 entsprechen müssen), ist eine Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese muss bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Mettmann beantragt werden.
Die Kosten für die Entsorgungen werden einmal jährlich durch die Stadt Velbert, Abteilung Steuerwesen mittels Abgabenbescheid den Eigentümern in Rechnung gestellt. Die Häufigkeit der Entsorgung richtet sich nach der Größe der Anlage und Anzahl der angeschlossenen Personen. Dieser Entsorgungsrythmus wird durch die TBV festgelegt und an ein ausgeschriebenes Entsorgungsunternehmen weitergegeben. Diese Firma meldet sich telefonisch bei dem jeweiligen Grundstückseigentümer zur Entsorgung an.
Im Abwasserbeseitigungskonzept der Technischen Betriebe Velbert ist festgelegt, ob für ein Grundstück ein Kanalanschluss geplant ist oder als dauerhafte Lösung eine Kleinkläranlage vorgesehen ist.
Auskünfte zu Anträgen sowie zu Entsorgungsfirmen erteilt Frau Fangmann.
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 908a
Tel: (02051) 262739
Fax: (02051) 262760
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