Sanierungsverfahren für Anschluss- und Grundleitungen
Wenn die Prüfung ergeben hat, dass die Abwasserleitung nicht dicht ist, muss diese saniert werden. Böden und Grundwasser müssen geschützt werden. Ein ordnungsgemäßer Zustand des Kanals schützt vor Verstopfungen und damit vor Überflutungen in den Gebäuden. Undichte Kanäle können einen Verstoß gegen den § 324 StGB darstellen. Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.
Man unterscheidet zwischen Sanierung in „offener Bauweise“ und der „geschlossenen Bauweise“. Wenn technisch möglich, ist die grabenlose Sanierung in geschlossener Bauweise in der Regel günstiger und schneller zu realisieren. Auch Kombinationen sind im Einzelfall denkbar.
Die Frage, welches Sanierungsverfahren am besten geeignet und am wirtschaftlichsten ist, lässt sich mit Hilfe eines Beraters klären.
Berater sind beispielsweise zertifizierte
Kanalsanierungsberater oder Sanierungsfachkräfte der Firma
welche die Dichtheitsprüfung durchgeführt haben.
Eine Auswahl geeigneter Berater findet man z.B. unter www.zks-berater.de.
Im Einzelfall bieten Sachkundige die Ausführung von
Sanierungsarbeiten mit an. Es ist jedoch sinnvoll Angebote von mehreren
Firmen einzuholen und sich in diesem Zusammenhang auch über
Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation zu informieren.
Ein Kriterium für Fachkunde und
Leistungsfähigkeit kann beispielsweise eine freiwillige
Gütesicherung und Fremdüberwachung (z.B. durch die
Gütesicherung Kanalbau) sein. Entsprechende Firmen findet man
z.B. unter www.kanalbau.com.
Nach Abschluss einer Sanierung ist eine
Dichtheitsprüfung vorzunehmen. Diese sollte nicht durch die
bauausführende Fachfirma, sondern durch einen
unabhängigen Sachkundigen durchgeführt werden. Sie
erhalten eine zusätzliche Sicherheit, dass die Fachfirma
ordentlich gearbeitet hat. Eine Verpflichtung zum Einsatz eines
unabhängigen Sachkundigen besteht jedoch nicht.
Noch Fragen??
Falls ja, stehen Ihnen zum Thema Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserkanälen die nachfolgenden Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gern zur Verfügung:
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 909
Tel: (02051) 262763
Fax: (02051) 262760
E-Mail: silke.patzer@velbert.de
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 212
Tel: (02051) 262713 (nur vormittags)
Fax: (02051) 262611
E-Mail: birgitta.koch@velbert.de
Am Lindenkamp 31
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Raum-Nr. 908
Tel: (02051) 262613
Fax: (02051) 262760
E-Mail: gebhardt.willems@velbert.de
