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Sanierungsverfahren für Anschluss- und Grundleitungen

Wenn die Prüfung ergeben hat, dass die Abwasserleitung nicht dicht ist, muss diese saniert werden. Böden und Grundwasser müssen geschützt werden. Ein ordnungsgemäßer Zustand des Kanals schützt vor Verstopfungen und damit vor Überflutungen in den Gebäuden. Undichte Kanäle können einen Verstoß gegen den § 324 StGB darstellen. Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden.

Man unterscheidet zwischen Sanierung in „offener Bauweise“ und der „geschlossenen Bauweise“. Wenn technisch möglich, ist die grabenlose Sanierung in geschlossener Bauweise in der Regel günstiger und schneller zu realisieren. Auch Kombinationen sind im Einzelfall denkbar.

Die Frage, welches Sanierungsverfahren am besten geeignet und am wirtschaftlichsten ist, lässt sich mit Hilfe eines Beraters klären.

Berater sind beispielsweise zertifizierte Kanalsanierungsberater oder Sanierungsfachkräfte der Firma welche die Dichtheitsprüfung durchgeführt haben.
Eine Auswahl geeigneter Berater findet man z.B. unter www.zks-berater.de.

Im Einzelfall bieten Sachkundige die Ausführung von Sanierungsarbeiten mit an. Es ist jedoch sinnvoll Angebote von mehreren Firmen einzuholen und sich in diesem Zusammenhang auch über Zuverlässigkeit und fachliche Qualifikation zu informieren.
Ein Kriterium für Fachkunde und Leistungsfähigkeit kann beispielsweise eine freiwillige Gütesicherung und Fremdüberwachung (z.B. durch die Gütesicherung Kanalbau) sein. Entsprechende Firmen findet man z.B. unter www.kanalbau.com.
Nach Abschluss einer Sanierung ist eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen. Diese sollte nicht durch die bauausführende Fachfirma, sondern durch einen unabhängigen Sachkundigen durchgeführt werden. Sie erhalten eine zusätzliche Sicherheit, dass die Fachfirma ordentlich gearbeitet hat. Eine Verpflichtung zum Einsatz eines unabhängigen Sachkundigen besteht jedoch nicht.

Noch Fragen??

Falls ja, stehen Ihnen zum Thema Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserkanälen die nachfolgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern zur Verfügung:

Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. (FH) Silke Patzer
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 909
Tel: (02051) 262763
Fax: (02051) 262760
E-Mail: silke.patzer@velbert.de
 
 
Birgitta Koch
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 212
Tel: (02051) 262713 (nur vormittags)
Fax: (02051) 262611
E-Mail: birgitta.koch@velbert.de
 
Gebhardt Willems
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 908
Tel: (02051) 262613
Fax: (02051) 262760
E-Mail: gebhardt.willems@velbert.de
Foto: Vorbereitung eines Inliners für den Einbau in einen Hausanschluss

Hilfsmittel:

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