Wer darf Dichheitsprüfungen durchführen?
Die Dichtheitsprüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden.
Dies sind Personen, die die Sachkundeanforderung nach der Verwaltungsvorschrift zu § 61a LWG NW erfüllen.
Eine zusammengefasste Liste wird vom Landesamt Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) zu einer landesweiten Liste erstellt.
Seit dem 14.12.2009 ist die Liste hier veröffentlicht. Nur die dort aufgeführten Sachkundigen dürfen die Dichtheitsprüfung an privaten Abwasseranlagen durchführen. Trotzdem empfehlen wir, vor Beauftragung mehrere Angebote zu vergleichen.
Die Kosten für die Dichtheitsprüfung betragen für durchschnittliche Einfamilienhäuser bei seriösen Anbietern ca. 250 – 500 €.
Je nach Situation auf dem Grundstück können diese abweichen.
Im Einzelfall kalkulieren die Prüfunternehmen Erschwernisse in Bezug auf die Zugänglichkeit oder Länge der privaten Abwasserkanäle gesondert.
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