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Schutz vor Kellerüberflutungen durch eine Rückstausicherung

Bei Starkregenereignissen oder auch Kanalverstopfungen kann sich durch den Anstieg des Abwasserspiegels im öffentlichen Kanal ein „Rückstau“ in den privaten Entwässerungskanälen einstellen. Hierbei kann durch Entwässerungsanlagen, wie Bodeneinläufe, Duschen, Waschbecken etc. die tiefer als die Rückstauebene (i.d.R. Straßenoberkante) liegen Abwasser zurückfließen. Gegen diesen Rückstau hat sich der Grundstückseigentümer mit geeigneten Maßnahmen zu schützen.

Geeignete Schutzmaßnahmen sind:

  • Hebeanlagen und Rückstauverschlüsse, die durch geeignete Fachfirmen installiert werden.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die technischen Einrichtungen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Sinnvoll ist auch der Abschluss eines Wartungsvertrages.

Abbildung: Gebäude mit Rückstausicherung

RICHTIG: Die Rückstausicherung verhindert, dass über den Bodeneinlauf etc. das Wasser in den Keller eintritt.  

Abbildung: Gebäude ohne Rückstausicherung

FALSCH: Es ist keine Rückstausicherung vorhanden. Das Wasser kann sich im Keller bis zur Rückstauebene aufstauen.

Ansprechpartner:
Birgitta Koch
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 212
Tel: (02051) 262713 (nur vormittags)
Fax: (02051) 262611
E-Mail: birgitta.koch@velbert.de

 

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