Private Grundstücksentwässerungsanlagen
Das Abwasser eines Gebäudes wird über die
private Grundstücksentwässerungsanlage dem
öffentlichen Kanal zugeleitet. Für den Bau und
Instandhaltung dieser Anlage ist der
Gründstückseigentümer verantwortlich.
Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen in der Regel
aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal.

Gemäß der Velberter Entwässerungssatzung sind Grundleitungen und Anschlusskanäle in ihrem gesamten Umfang vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und in Stand zu halten.
Sie ist entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 – Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen und zu unterhalten.
Bei Neubauten und Umbauten sollte auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Bodenplatte verzichtet werden.
Die Fallleitungen im Haus können unter der Kellerdecke abgefangen und dort bis zur Kelleraußenwand geführt werden. Somit ist jederzeit eine Kontrolle und Reinigung der Leitungen möglich.
Grundsätzlich ist für jedes Grundstück eine Anschlussleitung an die öffentliche Kanalisation herzustellen.
Auf Antrag können zwei Nachbargrundstücke einen gemeinsamen Anschlusskanal errichten.
Im Außenbereich des Velberter Stadtgebietes ist die Abwasserentsorgung auch mittels abflussloser Grube oder Kleinkläranlagen möglich.
Für die Neu- und Umbauten der Entwässerungsanlagen ist grundsätzlich die Zustimmung der Technischen Betriebe Velbert (TBV AöR) einzuholen.
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 212
Tel: (02051) 262713 (nur vormittags)
Fax: (02051) 262611
Email: birgitta.koch@velbert.de
