§ 61a Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen
Durch den neuen § 61a Landeswassergesetz NRW (LWG NW) sind auch die Velberter Grundstückseigentümer aufgefordert, ihre privaten Abwasserkanäle auf Dichtheit zu prüfen.
Kanäle, die lediglich unvermischtes Niederschlagswasser (Regenkanäle) ableiten, unterliegen nicht der Prüfung nach dem § 61a LWG NW. Wir empfehlen jedoch auch diese auf Schäden untersuchen zu lassen.
Ein undichter Kanal verunreinigt Boden und Grundwasser. Schäden am Kanal, wie Wurzeleinwuchs, können zudem zu Verstopfungen und damit zu Überflutungen in Gebäuden führen.
Die erste Untersuchung der Leitungen muss, nach § 61a Abs. 4, spätestens bis zum 31.12.2015 abgeschlossen sein.
Die TBV AöR können für einzelne Gebiete Fristveränderungen vornehmen, die jedoch zuvor mit im Satzungsverfahren der Stadt Velbert festgelegt werden müssen.
Dieses betrifft Straßen, in denen Baumaßnahmen oder Kanaluntersuchungen an öffentlichen Abwasserleitungen geplant sind.
Die
Pflicht zur Prüfung auf
Dichtigkeit umfasst auch die Abwasserleitung, die Schmutzwasser einer
Kleinkläranlage oder einer abflusslosen Grube
zuführen.
Ablauf der Dichtheitsprüfung
Vor der eigentlichen Dichtheitsprüfung ist eine
Reinigung der Kanalleitungen erforderlich. Diese Vorarbeiten erfolgen
in der Regel ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.
Die Reinigung erfolgt im Regelfall durch den Einsatz von
Hochdruck-Spüldüsen, die entweder über
Revisionsschächte oder -klappen vom Grundstück her
eingeführt werden und in Fließrichtung des Abwassers
spülen. Eine Spülung ist auch vom Hauptkanal aus
über spezielle kameraüberwachte
Hochdruck-Satelliten-Spüllafetten möglich. Hierzu ist
vorher eine Genehmigung bei der
Straßenverkehrsbehörde einzuholen.
Prüfmöglichkeiten zur Feststellung der Dichtheit:
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1. |
optische Inspektion: |
hier fährt eine Kanal TV-Kamera durch das Entwässerungssystem und stellt evtl. Schäden fest |
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2. |
Wasservollfüllung: |
Die Leitungen werden komplett mit Wasser geflutet und anhand des Wasserverlustes wird die Dichtheit überprüft |
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3. |
Druckprüfung mit Luft: |
Die Leitungen werden mit Kanalblasen an den Enden verschlossen und mit Luft beaufschlagt. Anhand des Druckverlustes wird die Dichtheit überprüft |
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4. |
Druckprüfung mit Wasser: |
Die Leitungen werden mit Kanalblasen an den Enden verschlossen und mit Wasser beaufschlagt. Anhand des Wasserverlustes wird die Dichtheit überprüft |
Für neu gebaute Leitungen ist grundsätzlich im Rahmen der Inbetriebnahme eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser gem. DIN EN 1610 durchzuführen. Die Dichtheitsprüfung umfasst ebenfalls den ersten Revisionsschacht auf dem Grundstück. Für den Bereich der Anschlusskanäle und Revisionsschacht ist die TBV AöR zu beteiligen.
Bei bestehenden Leitungen sind alle
Prüfmöglichkeiten zulässig. Werden im Zuge
einer Kamerabefahrung die Leitungen als
augenscheinlich schadensfrei klassifiziert, ist die
Dichtheitsprüfung erbracht. Bei unklaren Ergebnissen im Rahmen
der Kamerabefahrung kann eine weitere alternative
Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser durchgeführt
werden. Ansonsten ist auf Grundlage der Kamerabefahrung zu sanieren.
Wenn eine Kamerabefahrung in Teilabschnitten nicht möglich
ist, kann diese mit einer Wasservollfüllung geprüft
werden. Nach dem Absperren der privaten Leitung werden diese mit Wasser
gefüllt. Innerhalb einer bestimmten Zeit darf nur eine
vorgeschriebene Menge an Wasser verloren gehen. Bei
Überschreitung der zulässigen Werte gilt die Leitung
als nicht dicht.
Die Prüfung auf Dichtheit ist nach der Verwaltungsvorschrift
zu § 61a durch Sachkundige durchzuführen. Nur diese
Sachkundigen dürfen eine Dichtheitsbescheinigung ausstellen.
Der Dichtheitsnachweis
muss folgenden Inhalt
bzw. Unterlagen umfassen:
- Dichtheitsbescheinigung
- mit dem Ergebnis der Dichtheitsprüfung
Der Dichtheitsnachweis sollte folgende Anlagen erhalten:
- Lageplanskizze mit folgenden
Daten:
- Adresse des geprüften Objektes
- Abstand des Stutzen zum öffentlichen Kanaldeckel
- Bezeichnung der Schächte bzw. Abzweige
- Längenangaben und Material zu Leitungen
- Differenzierung der Leitung nach Schmutz-, Regen- und Mischwasser
- Schadensbericht/e
- Datum der Untersuchung
- Firma und Name des Untersuchers
- Haltungsdaten (Nenndurchmesser, Material, Baujahr etc.)
- Bezeichnung der Leitung (von Schacht nach Schacht)
- Untersuchungsrichtung
- Schadensauflistung mit Stationierung
- Einzelfotos
- CD mit Kamerabefahrung
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 908
Tel: (02051) 262613
Fax: (02051) 262760
E-Mail: gebhardt.willems@velbert.de
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 908
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