Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für Velbert
Im ABK werden alle Maßnahmen für das Gebiet der Stadt Velbert zusammengefasst, mit Prioritäten versehen und so in eine zeitliche Reihenfolge gebracht. Zusätzlich wird im ABK geregelt, welche Grundstücke, die bisher über Gruben und Kleinkläranlagen verfügen, zukünftig an das Kanalnetz angeschlossen werden sollen.
Als Grundlage für das ABK wurden in den Jahren 2000 bis 2003 für alle in der Grafik dargestellten Kläranlageneinzugsgebiete so genannte Generalentwässerungspläne (GEP) aufgestellt. Im GEP erfolgt eine hydraulische Berechnung des Kanalnetzes auf der Grundlage der geltenden Regelwerke und Normen. Dabei werden auch geplante Erweiterungsgebiete sowie der bauliche Zustand des Kanalnetzes berücksichtigt. Das Ergebnis des GEP sind eine Vielzahl von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen für das jeweilige Einzugsgebiet.

Nach § 53 Landeswassergesetz (LWG) sind die Gemeinden verpflichtet jeweils im Abstand von 6 Jahren ein ABK vorzulegen.
Im vorliegenden ABK sind für die Jahre 2008 bis 2013 Investitionen in Höhe von durchschnittlich ca. 8,6 Mio. € geplant. Insgesamt umfasst das ABK Investitionen in Höhe von ca. 77 Mio. €.
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