Planung und Bau
Schwerpunkte der Planungs- und Baumaßnahmen sind:
- Errichtung oder Umgestaltung öffentlicher Park- oder Grünanlagen
- Straßenbegrünungen im Zuge von Neubau- oder -Erneuerungsmaßnahmen
- Spiel- und Bolzplätze (nicht: Bau von Sportplätzen )
Kataster
- Führung und Pflege eines Grünflächen- und Baumkatasters
- Durchführung von Sicherheitskontrollen an Bäumen
Für die zugewiesenen Planungsaufgaben werden grundsätzlich Bürgerbeteiligungen durchgeführt. Je nach Art der Baumaßnahme geschieht dies im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen oder im Bereich der Spiel- und Bolzplätze auch darüber hinaus durch die Einbeziehung der interdisziplinär besetzten Arbeitsgruppe Spielraum. Ziel der Beteiligungen ist die Bereitstellung bedarfsorientierter, funktionaler Freizeiträume und Wohnumfeldsituationen.
Die Kataster dienen neben den kaufmännischen Auswertungen auch der qualifizierten Beauskunftung der Besitzverhältnisse in Angrenzung an städtische Grundstücke. Gleichzeitig sind sie Arbeitsgrundlage für die Abwehr vorhersehbarer Gefährdungen, die durch Bäume in Verkehrsräumen entstehen.
Stichwort Baumschutzsatzung
Eine städtische Baumschutzsatzung besteht in Velbert nicht mehr. Trotzdem sind hinsichtlich der Zulässigkeit von Baumfällungen oder Rodung von Hecken die Vorschriften des Langschaftsgesetzes NRW zu beachten. Auskünfte hierzu erteilt die Untere Landschaftsbehörde beim Kreis Mettmann.
Weitere Informationen
Rechtsprobleme an der Gartengrenze (PDF-Dokument, Broschüre des Justizministeriums NRW)
Bitte beachten Sie, dass wir Auskünfte zu nachbarrechtlichen Angelegenheiten zwischen zwei privaten Grundstückseigentümern nicht erteilen dürfen.
Am Lindenkamp 31
42549 Velbert
Raum-Nr. 912
Tel: (02051) 262794
Fax: (02051) 262797
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